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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein dänisches Programm in Höhe von 10.5 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die von restriktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung von Coronaviren betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein dänisches Programm in Höhe von 10.5 Mio. EUR (ca. 78 Mio. DKK) genehmigt, um Unternehmen zu unterstützen, deren Betrieb im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus verhindert wurde. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Das Programm steht Unternehmen offen, die in Sektoren tätig sind, die ab März 2020 durch ein vollständiges Betriebsverbot zur Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus abgedeckt waren und für das das vollständige Verbot nach dem 1. September 2020 aufgehoben und durch ein allgemeines ersetzt wurde Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beschränken den Zugang der Kunden.

Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Ziel der Maßnahme ist es, den Begünstigten den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Liquiditätsengpässe abzumildern, mit denen sie aufgrund der aktuellen Krise immer noch konfrontiert sind. Die Kommission stellte fest, dass das dänische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird der Support 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Version der Entscheidungen wird unter den Fallnummern SA.58780 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Webseite.

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