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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein niederländisches Programm in Höhe von 160 Mio. EUR zur Entschädigung von Unternehmen, die spezielle Transportdienste anbieten, die unter dem Ausbruch des # Coronavirus leiden

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein niederländisches System in Höhe von 160 Mio. EUR genehmigt, um Unternehmen zu entschädigen, die spezielle Transportdienste für bestimmte Gruppen wie Kinder und ältere Menschen anbieten, die nicht in der Lage sind, reguläre öffentliche Verkehrsmittel zur Schule oder zu bestimmten sozialen Aktivitäten zu nutzen . In den Niederlanden wurden diese speziellen Transportdienste durch die Coronavirus-Maßnahmen der Regierung wie die Schließung von Schulen, Regeln für soziale Distanzierung und Beschränkungen für größere Versammlungen stark beeinträchtigt.

Aufgrund der staatlichen Maßnahmen waren und sind Unternehmen, die spezielle Transportdienstleistungen anbieten, mit einem enormen Umsatzrückgang konfrontiert, während weiterhin Kosten wie Löhne, Leasingverpflichtungen für Fahrzeuge, Verpflichtungen gegenüber Banken und Gemeinkosten anfallen. Im Rahmen des Systems haben die Transportunternehmen Anspruch auf eine Entschädigung in Form von direkten Zuschüssen für maximal 80% der durch Stornierungen verlorenen Einnahmen.

Die Entschädigung kann bis zum 31. Dezember 2020 für Schäden gewährt werden, die zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2020 entstanden sind. Die Niederlande stellen sicher, dass kein einzelner Transportunternehmer mehr Entschädigung erhält als Schadenersatz, und kein Betreiber darf einen fälligen Gewinn erzielen auf die im Rahmen des Systems gewährte Entschädigung.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die Regelung den Bedingungen des Artikels entspricht 107 (2) (b)  des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es der Kommission ermöglicht, von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, um bestimmte Unternehmen oder bestimmte Sektoren für die Schäden zu entschädigen, die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse wie den Ausbruch des Coronavirus verursacht wurden. Die Kommission stellte fest, dass das niederländische Hilfsprogramm Schäden kompensieren wird, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus stehen.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57554 in der Fallregister für staatliche Beihilfen auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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