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Tschechien

Die Kommission leitet eine eingehende Untersuchung zur Finanzierung der Universaldienstverpflichtung #CzechPost ein

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Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die von Tschechien an die Tschechische Post gewährte Entschädigung für die Erfüllung ihres Auftrags im öffentlichen Dienst im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht. Die Tschechische Post ist der Hauptpostbetreiber in Tschechien und befindet sich zu 2020% im Staatsbesitz. Im Januar 7.5 teilte Tschechien der Kommission seinen Plan mit, die Tschechische Post für die Erfüllung ihrer universellen Postdienstverpflichtung im Zeitraum 282.1-2018 mit einem Höchstbetrag von 2022 Mrd. CZK (ca. XNUMX Mio. EUR) zu entschädigen.

Im November 2019 gingen bei der Kommission zwei Beschwerden von Wettbewerbern der Tschechischen Post ein, denen zufolge die der Tschechischen Post für ihre Universaldienstverpflichtung für den Zeitraum 2018-2022 zu gewährende Entschädigung eine unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt. Nach einer vorläufigen Bewertung hat die Kommission beschlossen, eine eingehende Untersuchung einzuleiten, insbesondere weil sie Bedenken hinsichtlich der korrekten Berechnung der vermiedenen Nettokosten der Universaldienstverpflichtung hat. Infolgedessen konnte die Kommission das Risiko einer Überkompensation nicht ausschließen. Die Kommission wird nun weitere Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob ihre anfänglichen Bedenken bestätigt wurden. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Tschechien, den Beschwerdeführern und anderen interessierten Dritten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben. Das Ergebnis der Untersuchung wird nicht vorweggenommen. Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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