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Die Kommission genehmigt eine Entschädigung für die vorzeitige Schließung des Kohlekraftwerks in den Niederlanden

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Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Entschädigung in Höhe von 52.5 Mio. EUR für das Kohlekraftwerk Hemweg gewährt wurde (im Bild) von den Niederlanden für die vorzeitige Schließung der Anlage entspricht den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Die Maßnahme wird zur Reduzierung des CO beitragen2 ohne den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Am 11. Dezember 2019 verabschiedeten die Niederlande ein Gesetz, das die Nutzung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens ab dem 1. Januar 2030 verbietet.

Während vier Kohlekraftwerken eine Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren gewährt wurde, musste das Hemweg-Werk vor dem 1. Januar 2020 geschlossen werden, was zu kommerziellen Verlusten für das Unternehmen führte, das das Kraftwerk betreibt. Das Gesetz gab Hemweg die Möglichkeit, eine Entschädigung für die vorzeitige Schließung zu beantragen, und die Regierung stimmte dem Unternehmen zu, diese Entschädigung auf 52.5 Mio. EUR zu begrenzen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Maßnahme zu den Umwelt- und Klimazielen der EU die durch die Unterstützung verursachten möglichen Verzerrungen von Wettbewerb und Handel überwiegt. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Im Rahmen des europäischen Grünen Deals kann der Ausstieg aus Kohlekraftwerken einen entscheidenden Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten, was positiv ist. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten diese Unternehmen möglicherweise gemäß den nationalen und EU-Beihilfevorschriften entschädigen. Unsere Bewertung ergab, dass die niederländische Entschädigungsmaßnahme für das Kohlekraftwerk Hemweg aufgrund seiner vorzeitigen Stilllegung den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht übermäßig verzerrt.“

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online

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