Coronavirus
Die Kommission bittet um Kommentare zu einem aktualisierten Vorschlag zu vereinfachten Regeln für #StateAid in Kombination mit EU-Unterstützung

Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen auf, sich zu ihrem aktualisierten Vorschlag zu äußern, von der vorherigen Prüfung durch die Kommission im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ausgenommen zu sein, die aus nationalen Mitteln für Projekte gewährt werden, die im Rahmen bestimmter zentral verwalteter EU-Programme unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten wurden bereits zu einem früheren Entwurf eines Vorschlags konsultiert.
Mit dem Ziel, das Zusammenspiel zwischen den EU-Finanzierungsvorschriften und den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zu verbessern, schlägt die Kommission vor, die Vorschriften für staatliche Beihilfen für die nationale Finanzierung von Projekten oder Finanzprodukten, die in den Geltungsbereich bestimmter EU-Programme fallen, zu straffen. Die für diese Finanzierungsarten geltenden Vorschriften zur EU-Finanzierung und zu den Beihilfen sollten angeglichen werden, um unnötige Komplexitäten zu vermeiden und gleichzeitig den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu wahren.
Die Befreiung der Beihilfen in diesen Bereichen von der Verpflichtung zur vorherigen Meldung und Genehmigung durch die Kommission wird eine wesentliche Vereinfachung darstellen. Dies ist aufgrund von Schutzmaßnahmen möglich, die in EU-Programmen enthalten sind, die zentral von der Kommission verwaltet werden. Insbesondere zielt die im Rahmen dieser Programme gewährte Unterstützung auf ein Ziel von gemeinsamem Interesse ab, befasst sich mit einem Marktversagen oder sozioökonomischen Kohäsionszielen und ist auf den erforderlichen Mindestbetrag begrenzt.
Der aktualisierte Vorschlag der Kommission, der nun Gegenstand einer zweiten öffentlichen Konsultation ist, geht auf die wichtigsten Anliegen der Interessenträger aus der ersten Konsultation ein. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die Klarheit zu verbessern und die Vorschriften weiter an die einschlägigen EU-Finanzierungsvorschriften anzugleichen. Im Rahmen der eingeleiteten öffentlichen Konsultation werden die Ansichten der relevanten Interessenträger (einschließlich der Mitgliedstaaten) zur vorgeschlagenen Überarbeitung der AGVO eingeholt. Interessenträger werden gebeten, bis zum 6. Juli 2020 Kommentare zur heutigen Konsultation einzureichen.
Die Kommission beabsichtigt, den endgültigen überarbeiteten Text rechtzeitig für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen anzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften rechtzeitig vor Beginn des neuen Finanzierungszeitraums im Jahr 2021 vorliegen.
Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte: „Um das Zusammenspiel zwischen den EU-Finanzierungsvorschriften und den EU-Beihilfevorschriften zu verbessern, schlagen wir vor, die Beihilfevorschriften für die nationale Finanzierung von Projekten oder Finanzprodukten, die in den Anwendungsbereich bestimmter EU-Programme fallen, zu straffen. Dadurch wird die Kombination nationaler und EU-Mittel erleichtert, indem bestimmte Beihilfen von der vorherigen Anmeldung und Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen werden. Zwar gibt es nun spezifische befristete Vorschriften für Beihilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus-Ausbruchs, doch ist es besonders wichtig, dass die im Binnenmarkt tätigen Unternehmen rasch mit Mitteln versorgt werden, die keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Wir ermutigen alle Behörden, Unternehmen und sonstigen Interessenträger, sich an dieser wichtigen Konsultation, der zweiten zu dieser Initiative, zu beteiligen.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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