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Die Kommission feiert zehn Jahre justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, feierte heute (1 Dezember) im Haus der europäischen Geschichte den zehnjährigen Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon. 1 Dezember 2019 ist auch zehn Jahre her, seit die Zusammenarbeit der EU in den Bereichen Grenzen, Migration, Justiz und innere Sicherheit eine umfassende Politik der Union ist.

Mit dem Vertrag von Lissabon haben die Mitgliedstaaten einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen, in dem sich die Menschen frei bewegen und dennoch vor Straftaten geschützt sind und ihre Interessen von den Gerichten geschützt werden. Der Vertrag von Lissabon hat Folgendes ermöglicht:

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13 Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1 Dezember 2009 in Kraft.

Der damals neue Vertrag ermöglichte den vollständigen Übergang von einem zwischenstaatlichen Ansatz zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit (der sogenannte 3rd Pfeiler des Vertrags von Maastricht) zu einem Ansatz auf Unionsebene. Es sah auch eine Übergangsfrist von 5 Jahren vor, nach der die Durchsetzungsbefugnisse der Europäischen Kommission im Rahmen von Artikel 258 AEUV konsolidiert, um sowohl vor als auch nach Lissabon geltendes EU-Recht abzudecken. Gemäß den Verträgen genießen Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen Sonderstatus.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die EU-Charta der Grundrechte wurde rechtsverbindlich. Seitdem genießen und können Einzelpersonen die darin verankerten persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte durchsetzen.

Mehr Infos

Vertrag von Lissabon: Titel V - Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

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Protokoll 19: Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in das Recht der Europäischen Union

Protokoll 21: Zur Position des Vereinigten Königreichs und der Republik Irland im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Protokoll 22: Zur Position des Königreichs Dänemark im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Protokoll 36: Übergangsmaßnahmen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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