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#PassengerRights - Reisen in der EU ohne Sorgen

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War Ihr Zug verspätet oder Ihr Flug abgesagt? Informieren Sie sich über Ihre Passagierrechte auf Reisen in der EU.

Während Ihres Sommerurlaubs ist es gut zu wissen, dass die EU-Passagierrechte Sie schützen, falls auf Reisen etwas schief gehen sollte.

Die EU-Vorschriften gewährleisten ein Mindestmaß an Schutz für Fahrgäste, unabhängig von der Art der Beförderung: Flug, Zug, Bus, Reisebus oder Schiff.

Eine Sache könnte sogar den perfekten Urlaub stören - dorthin zu gelangen. Reisen können schwierig sein - mit unerwarteten Verspätungen, Stornierungen und verlorenem Gepäck. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten dazu beigetragen, EU-Vorschriften einzuführen, nach denen Transportunternehmen verpflichtet sind, Reisenden Mahlzeiten, Unterkunft, Erstattung und Entschädigung zu gewähren, wenn etwas passiert.

Und Verkehrsunternehmen in der EU können keine Gebühren mehr für Tickets erheben, die auf der Staatsangehörigkeit und dem Ort des Kaufs beruhen.

EU-Recht garantiert auch besondere Aufmerksamkeit Personen mit eingeschränkter Mobilität die das Recht auf kostenlose Hilfsdienste haben.

Fluggastrechte

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Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn ihnen das Einsteigen verweigert wird. Dieser Höchstbetrag ist für Langstreckenflüge mit mehr als 3,500 Kilometern vorgesehen.

Fluggäste, deren Flüge annulliert wurden oder verspätet ankamen, haben möglicherweise ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, jedoch mit gewissen Einschränkungen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die eine alternative Lösung anbieten, oder unter außergewöhnlichen Umständen, wie z. B. Entscheidungen zum Flugverkehrsmanagement, politische Instabilität, widrige Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken.

Flüge ≤ 1 500 km Flüge 1,500-3,500 km
Flüge EU ≥ 1,500 km
Flüge ≥ 3,500 km
€250 €400 €600

In 2014 schlugen die Abgeordneten vor neue Regeln zur Verbesserung der Fluggastrechte. Die neue Verordnung wird derzeit im Rat erörtert.

Detaillierte Informationen zu den Rechten der Fahrgäste für alle Beförderungsarten finden Sie auf der Website Ihr Europa.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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