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Urheberrecht: Abgeordnete aktualisieren Regeln für #DigitalAge

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Online-Copyright-Illustrationsbild Abgeordnete aktualisieren Urheberrechtsregeln für das digitale Zeitalter© Europäische Union 2018 - EP 

Pläne zur Aktualisierung der EU-Urheberrechtsvorschriften für die heutige Online-Welt und zur Gewährleistung einer fairen Bezahlung von Künstlern und Journalisten wurden am Mittwoch (20. Juni) vom Rechtsausschuss unterstützt.

Der Ausschuss billigte seinen Standpunkt in einer knappen Abstimmung mit 14 zu neun Stimmen und zwei Enthaltungen und verabschiedete mit derselben Mehrheit einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat, dem anderen Arm des Gesetzgebers.

Nach der Abstimmung Berichterstatter Axel Voss, (EVP, DE) sagte: „Diese Abstimmung markiert den ersten Schritt des parlamentarischen Verfahrens zur Verabschiedung von Urheberrechtsgesetzen, die den Herausforderungen des Internets gerecht werden. Die letzten Gesetze zum Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft liegen 17 Jahre zurück und das Internet von heute unterscheidet sich grundlegend davon.“ es war im Jahr 2001.

Autoren und Nachrichtenverleger müssen sich an die neue Welt des Internets, wie es heute funktioniert, anpassen. Es gibt Chancen, aber auch wichtige Nachteile. Bemerkenswert ist, dass Nachrichtenverleger und Künstler, insbesondere die kleineren, aufgrund der Praktiken leistungsstarker Online-Content-Sharing-Plattformen und Nachrichtenaggregatoren nicht bezahlt werden. Das ist falsch und wir wollen Abhilfe schaffen. Der Grundsatz der fairen Bezahlung der geleisteten Arbeit sollte für alle und überall gelten, sei es in der physischen oder Online-Welt.

Ziel des Ausschusses ist es, sicherzustellen, dass allgemein anerkannte und beachtete Urheberrechtsgrundsätze auch für die Online-Welt gelten. Eine Welt, die sicherlich ein Verfechter der Meinungsfreiheit bleiben muss, in der sich aber auch unsere auf Regeln basierende Gesellschaft widerspiegeln sollte.“

Faire Bezahlung für Künstler und Journalisten

Viele der Änderungsanträge des Ausschusses zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Künstlern, insbesondere Musikern, und Nachrichtenverlegern durch die Strategien von Sharing-Plattformen und Nachrichtenaggregatoren nicht eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit vorenthalten wird.

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Beispielsweise schränkt der Text ein, welche Elemente eines Nachrichtenartikels Nachrichtenaggregatoren teilen dürfen, ohne dass dem Rechteinhaber eine Lizenzgebühr gezahlt werden muss. Außerdem müssen Sharing-Plattformen entweder Gebühren an Rechteinhaber zahlen, deren Inhalte auf diese Plattformen hochgeladen werden, oder sicherstellen, dass ein Upload mit urheberrechtlich geschütztem Material blockiert wird, wenn die Plattform keine Gebühr zahlt.

Unter Wahrung der Meinungs- und Innovationsfreiheit

Das Komitee wollte außerdem sicherstellen, dass das Urheberrecht im Internet eingehalten wird, ohne die Meinungsfreiheit, die mittlerweile das Internet definiert, ungerechtfertigt einzuschränken.

Daher müssen die von Upload-Plattformen ergriffenen Maßnahmen zur Kontrolle, dass Uploads nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, auch so gestaltet sein, dass „nicht verletzende Werke“ nicht erfasst werden. Darüber hinaus müssen diese Plattformen einfache Rechtsbehelfssysteme einrichten, über die eine Person die Wiederherstellung eines Uploads beantragen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zu Unrecht entfernt wurde.

Der Text des Ausschusses legt außerdem fest, dass das Hochladen auf nichtkommerzielle Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder auf Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub automatisch von der Verpflichtung zur Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen ausgenommen wird.

Stärkere Verhandlungsrechte für Urheber und Interpreten

Das Komitee stärkt außerdem die Verhandlungsrechte von Urhebern und ausübenden Künstlern. Es ermöglicht ihnen, vom Verwertungspartner eine zusätzliche Vergütung zu „fordern“, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den Vorteilen aus der Werkverwertung „unverhältnismäßig“ niedrig ist.

Im Text heißt es auch, dass die Vorteile auch „indirekte Einnahmen“ umfassen sollten. Ebenso räumt das Komitee Urhebern und ausübenden Künstlern das Recht ein, die Exklusivität einer Verwertungslizenz für ihr Werk zu widerrufen oder zu beenden, wenn davon ausgegangen wird, dass die Partei, die die Verwertungsrechte besitzt, dieses Recht nicht ausübt.

Bessere Ausnahmen für Bildung, kulturelles Erbe sowie Text- und Data-Mining

Der Text befasst sich auch mit Ausnahmen von den allgemeinen Urheberrechtsregeln für Text- und Data-Mining, Illustrationen, die für Bildungszwecke und für Einrichtungen des kulturellen Erbes wie Museen oder Bibliotheken verwendet werden.

Nächste Schritte

Die Entscheidung zur Aufnahme der Verhandlungen wird bei der Eröffnung der Juli-Plenarsitzung am 2. Juli bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt können die Abgeordneten diese Entscheidung anfechten und eine Abstimmung im Plenum darüber beantragen, ob Verhandlungen aufgenommen werden sollen oder nicht.

Hintergrund

Der Richtlinienvorschlag zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll sicherstellen, dass Künstler (insbesondere kleine Künstler, beispielsweise Musiker), Nachrichtenverleger, Autoren und Künstler im 21. Jahrhundert von der Online-Welt und dem Internet profitieren.

Die neuesten geltenden allgemeinen Regeln zum Urheberrecht in der digitalen Welt stammen aus dem Jahr 2001, einer Zeit, die sich erheblich von der Realität unterscheidet, mit der alle Betreiber heute konfrontiert sind. Darüber hinaus sind die meisten Urheberrechtsausnahmen im EU-Recht derzeit optional und gelten nicht grenzüberschreitend.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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