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Wahlen zum Europäischen Parlament: Spitzenkandidaten, verbindliche Schwellenwerte, Wahlrecht im Ausland

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20151111PHT02175_originalDie Abgeordneten wollen, dass die elektronische Stimmabgabe in allen EU-Ländern verfügbar gemacht wird, genau wie in Estland© EU 2014 – Europäisches Parlament

Die Europawahlen sollten mit formell anerkannten EU-weiten Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten ausgetragen werden, erklärte das Parlament am Mittwoch (11. November) in einem formellen Vorschlag für eine Änderung des EU-Wahlrechts. Darin heißt es, dass diese Kandidaten selbst zur Wahl antreten und mindestens zwölf Wochen vor der Wahl offiziell nominiert werden sollten.

Nach seiner Debatte am 27. Oktober nahm das Parlament mit 1976 Stimmen bei 315 Gegenstimmen und 234 Enthaltungen einen Vorschlag für eine Reihe von Reformen des EU-Wahlgesetzes von 55 an. Die jetzige große Unterschiede zwischen Nationale Vorschriften untergraben den Gedanken der europäischen Staatsbürgerschaft und den Grundsatz der Gleichheit, sagt das Parlament.

„Wir wollen das Wahlgesetz von 1976 an die neue Realität anpassen“, sagte Mitberichterstatterin Danuta Hübner (EVP, PL) in der Debatte am 27. Oktober. „Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind weiterhin äußerst national geprägt. Wir hoffen, das Interesse der Bürger an der Beteiligung an diesem wichtigen Element der europäischen Entscheidungsfindung zu steigern.“

„Die junge Generation sollte ermutigt werden, an diesen Wahlen teilzunehmen. Die Internetgeneration wählt lieber online mit einem Klick, als ins Rathaus oder in die Schule zu gehen“, sagte Mitberichterstatter Jo Leinen (S&D, DE). „In manchen Ländern werden die Wahllisten erst 17 Tage vor der Wahl fertiggestellt. Ich weiß nicht, wie Wahlkampf möglich ist.“

Das Parlament stimmte für eine Frist von 12 Wochen vor den Wahlen zur Erstellung von Wählerlisten.

Für größere EU-Länder befürwortet das EP verbindliche Schwellenwerte für den Erhalt von Sitzen im Europäischen Parlament, die zwischen 3 und 5 % der Stimmen liegen. Im Vergleich zum heutigen System bedeutet dies, dass Spanien und Deutschland Schwellenwerte einführen müssten.

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Wahlrecht im Ausland

Alle im Ausland lebenden EU-Bürger müssen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Elektronische Wahlsysteme, Online- und Briefwahlsysteme sollten daher in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein, fordert das Parlament.

Vier Länder sahen für die Europawahl 2014 kein Wahlrecht für im Ausland lebende Bürger vor (Tschechische Republik, Irland, Malta, Slowakei). Für die anderen war die Stimmabgabe entweder per Briefpost, in der Botschaft, durch einen Bevollmächtigten oder elektronisch möglich.

Um doppelte Stimmabgaben (durch Personen mit mehr als einer Staatsbürgerschaft oder durch im Ausland lebende EU-Bürger) zu verhindern, wollen die Abgeordneten, dass die EU-Länder Daten über Wähler austauschen.

Mehr Sichtbarkeit für europäische politische Parteien

Auf den bei den Europawahlen verwendeten Stimmzetteln sollten die Namen und Logos der nationalen Parteien und der europäischen politischen Parteien, denen sie angeschlossen sind, gleichermaßen sichtbar sein, fordert das Parlament. Auch die Europazugehörigkeit einer nationalen Partei sollte in allen Wahlkampfmaterialien deutlich zum Ausdruck kommen.

Die Abgeordneten schlagen außerdem die Schaffung eines grenzüberschreitenden gemeinsamen europäischen Wahlkreises vor, in dem die Listen von den Kandidaten jeder politischen Familie für das Amt des Kommissionspräsidenten angeführt werden

Hintergrund

Die EU-Verträge (Artikel 223.1 Absatz XNUMX AEUV) geben dem Europäischen Parlament das Recht, ein Verfahren zur Reform des europäischen Wahlsystems einzuleiten und zu diesem Zweck Vorschläge auszuarbeiten. Diese Vorschläge müssten vom Rat einstimmig angenommen und dann von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen genehmigt werden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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