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Entsorgen Verbot: Die Abgeordneten verzögern Durchsetzung von Sanktionen auf Fischer, die nicht zu erfüllen

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FischDie Fischer haben zwei Jahre Zeit, sich anzupassen, bevor die Sanktionen für die Nichteinhaltung des neuen Verbots der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Rahmen eines vorläufigen Abkommens, das das Europäische Parlament und der Europäische Rat am Donnerstag (29. Januar) getroffen haben, in Kraft treten Hilfe der Europäischen Kommission. Mit der Vereinbarung wird die Sammelverordnung geändert, in der detaillierte Regelungen zur Durchsetzung des Verbots festgelegt sind. 

„Ich freue mich, dass der Rat meine Vorschläge angenommen hat. Das Parlament muss beurteilen können, wie die Anlandeverpflichtung umgesetzt wird. Ich habe die Zusage der Kommission erreicht, einen jährlichen Umsetzungsbericht auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen zu erstellen. Die Anlandeverpflichtung kann nun mit der nötigen Rechtssicherheit umgesetzt werden. Wir werden konkrete Möglichkeiten haben, die unvermeidlichen Schwierigkeiten, mit denen Fischer und nationale Behörden bei der Einhaltung dieser neuen Regelung konfrontiert werden, zu beurteilen und angemessen darauf zu reagieren“, sagte Berichterstatter Alain Cadec (EVP, FR).

Die Fischer können sich anpassen

Die Abgeordneten versuchten, das Leben kleiner Fischer zu erleichtern, indem sie die Verpflichtung einschränkten, ein Fischereilogbuch zu führen, in dem alle Mengen jeder gefangenen und an Bord gehaltenen Art aufgeführt sind, um Fänge über 50 kg Lebendgewichtsäquivalent zu fangen.

Sie haben auch die Anforderung gestrichen, untergroße Fänge in verschiedenen Kisten zu trennen. Weitere Änderungen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission umfassen die Einführung eines Mechanismus zur Verhinderung der Entwicklung eines Parallelmarktes für nicht marktfähige Fänge.

Diese Vorschriften sind dringend erforderlich, da das Rückwurfverbot für pelagische Arten bereits seit dem 1. Januar in Kraft ist und die Verordnung zur Anlandeverpflichtung zur Anpassung von sieben bestehenden EU-Gesetzen, die den neuen Vorschriften widersprechen, erforderlich ist. Das Verbot soll schrittweise bis 2019 in Kraft treten.

Nächste Schritte

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Der Kompromisstext wird frühestens im April im Plenum in erster Lesung zur Abstimmung vorgelegt. Danach muss der Rat ihn offiziell genehmigen. Es wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Für weitere Informationen: 

Fischereiausschuss

Pressekonferenz mit Alain Cadec (EVP, FR) über das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen

Profil des Berichterstatters Alain Cadec (EVP, FR)

Prozedurdatei

Webseite der Kommission zum Thema „Rückwürfe und Anlandeverpflichtung“

Pressemitteilung des EP „Weg ebnen für das Rückwurfverbot: Mitglieder des Fischereiausschusses verabschieden dringende Vorschriften“ (03)

Pressemitteilung des EP zur Annahme der Gemeinsamen Fischereipolitik (10.12.2013)

Dokumente der Sitzung des Fischereikomitees

Frühere Sitzungen des Fischereikomitees zum Thema VoD

 

 

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