Energie
EU legt technologieneutralen Schwellenwert für „nachhaltige“ Energieerzeugung „im Einklang mit der Wissenschaft“ fest, aber Gasgefahr bleibt bestehen
Das wurde ein erster delegierter Rechtsakt zur „Taxonomie“ angenommen, in dem ein technologieneutraler Wert von 100 g CO2/kWh festgelegt wird, damit alle Investitionen in Energieerzeugungsaktivitäten als „nachhaltig“ gelten. Der festgelegte Schwellenwert steht im Einklang mit der Wissenschaft und wird der EU helfen, ihr Ziel der CO2050-Neutralität bis XNUMX zu erreichen und ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen. Spezifische Bestimmungen für Gas sind noch nicht vorgesehen und werden vom EU-Rat in den nächsten Wochen im Rahmen eines zweiten delegierten Rechtsakts geprüft. Die Einbeziehung fossiler Gase in die Klimataxonomie würde gegen den technologieneutralen und wissenschaftsbasierten Schwellenwert verstoßen, der im EU-Recht verankert ist, nachdem der erste delegierte Rechtsakt verabschiedet wurde. Es würde die Glaubwürdigkeit der „Taxonomie“ untergraben.
Die erste Hälfte der EU-Taxonomie wurde offiziell genehmigt und wird im Januar in Kraft treten. [1] Ein zweiter delegierter Rechtsakt wird in den kommenden Tagen von den EU-Mitgliedstaaten diskutiert. Dies könnte möglicherweise die Aufnahme von Investitionen in die Gasinfrastruktur in die Liste ermöglichen. Die „Taxonomie“ ist eine Liste von Aktivitäten, die offiziell als nachhaltige Investitionen gelten und die darauf abzielen, Investoren zu Aktivitäten zu locken, die einen Wandel hin zu einer wirklich nachhaltigen Welt unterstützen. ECOS ist Mitglied der Platform on Sustainable Finance, einer Expertengruppe, die die Kommission offiziell in dieser Angelegenheit berät.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis gestern Mitternacht Zeit, den ersten delegierten Rechtsakt zur „EU-Taxonomie“ abzulehnen. Trotz des Widerstands einiger Länder wurde der Vorschlag angenommen. Ein technologieneutraler 100g CO2/kWh-Grenzwert für die Strom- und Wärmeerzeugung Nach der Verabschiedung des gestrigen Gesetzesentwurfs legt das EU-Recht nun fest, dass nur Infrastrukturen zur Energie- und Wärmeerzeugung mit weniger als 100g CO2/kWh als „ökologisch nachhaltig“ gelten können. Diese Kriterien können nur von erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind und Wasserkraft erfüllt werden. Dieser Emissionsgrenzwert steht im Einklang mit dem Pariser Abkommen.
Es steht auch wissenschaftlich im Einklang mit dem EU-Ziel, bis 2050 CO2-neutral zu werden [270]. Darüber hinaus definiert das EU-Recht jetzt jede Stromerzeugungsanlage, deren direkte Emissionen 2 g CO100/kWh überschreiten, als „erhebliche Umweltschädigung“. Keine Produktion fossiler Brennstoffe kann dieses Emissionsniveau unterschreiten, nicht einmal die effizientesten erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke. Sowohl der Grenzwert von 270 g für „nachhaltig“ als auch der Grenzwert von 19 g für „erheblicher Schaden“ sind technologieneutral. Dies verlangt Artikel XNUMX der Taxonomie-Verordnung, der für alle Technologien gilt.
Trotz dieser positiven Aspekte ist der erste delegierte Rechtsakt von gestern alles andere als perfekt und enthält Bestimmungen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, insbesondere für landgestützte Sektoren. Sie stuft Forstwirtschaft und Bioenergie als nachhaltig ein, obwohl aktuelle Forstwirtschaftspraktiken wie der industrielle Holzeinschlag zu Erosion führen und [3] und dass Bioenergie bei richtiger Berücksichtigung der Emissionen mehr CO2 emittieren kann als Kohle. Mathilde Crêpy, Senior Program Manager, ECOS – Environmental Coalition on Standards „Die erste Hälfte der Taxonomie weist einen klaren Weg in Richtung Klimaneutralität bei der Wärme- und Stromerzeugung. Leider ist nichts in Stein gemeißelt: Die EU könnte am Ende immer noch die Interessen der Industrie gegenüber dem Klima bevorzugen, wenn in ein paar Wochen ein paar nationale Führer ihren Willen durchsetzen. Wir können Energie aus fossilem Gas nicht als „nachhaltig“ bezeichnen. Dies würde bedeuten, dass die Kommission die jetzt in der Verordnung verankerten wissenschaftsbasierten und technologieneutralen Grundsätze bestreitet. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Taxonomie glaubwürdig bleibt und dem Planeten wirklich dient“.
Genehmigt delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt
Technische Expertengruppe der EU für nachhaltige Finanzen (TEG). Briefing über die Empfehlung der EU-Expertengruppe für den Schwellenwert für die Stromerzeugung der EU-Taxonomie – 7 wichtige Punkte zum 100-g-Emissionsschwellenwert der EU-Taxonomie )
ECOS-Analyse nach dem Vorschlag der Kommission im April 2021. EU-Klimataxonomie: das Gute, das Schlechte und das Hässliche.
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