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#EUCourtOfJustice: Die Anmeldung in Bialowieza Forest bricht EU-Recht

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Das oberste Gericht der EU hat entschieden, dass der verstärkte Holzeinschlag im Bialowieza-Wald gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil tritt sofort in Kraft, daher muss der polnische Umweltminister die Entscheidungen, die den Holzeinschlag erlaubten, zügig rückgängig machen. Wenn er dies nicht tut, riskiert die Regierung eine Geldstrafe von mindestens 4.3 Millionen Euro und bis zu zweistelligen Millionen Euro.

James Thornton, CEO von ClientEarth, sagte: „Dies ist ein großer Sieg für alle Verteidiger des Bialowieza-Waldes. Hunderte von Menschen waren intensiv daran beteiligt, dieses einzigartige, uralte Waldgebiet vor unvorstellbarer Zerstörung zu retten.

„Wir haben gewarnt, dass der verstärkte Holzeinschlag gegen EU-Recht verstoßen würde, noch bevor der Minister dies offiziell genehmigt hat. Aus rechtlicher Sicht war der Fall von Anfang an klar – es war ganz offensichtlich, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde.

„Dies ist nicht das Ende unseres Kampfes. Das Urteil steht vorerst nur auf dem Papier: Wir müssen konkrete Maßnahmen sehen. Zunächst müssen die Entscheidungen, die die Protokollierung erlaubten, zurückgezogen werden. Dann sollte die polnische Regierung auch eine Erweiterung des Nationalparks in Betracht ziehen, sodass er den gesamten Bialowieza-Wald umfasst. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zerstörung des Waldes nicht erneut geschieht. Wir glauben, dass dieses Weltkulturerbe und einer der letzten Urwälder Europas es verdient haben.“

Die Geschichte begann im März 2016, als Jan Szyszko – der damalige Umweltminister, der letzten Monat wegen dieses Falles entlassen wurde – die Abholzungsgrenzen im Bialowieza-Wald verdreifachte, obwohl Wissenschaftler in ganz Europa davor gewarnt hatten, dass dies sehr schädlich für den Wald wäre. ClientEarth reichte zusammen mit sechs anderen Organisationen eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Die Kommission handelte sehr schnell und im Juli 2017 lag der Fall bereits vor dem Gerichtshof der EU.

Das Urteil ist endgültig und die polnische Seite kann keine Berufung einlegen. Das Urteil gilt ab dem 17. April, die Regierung muss sich also schnellstmöglich darauf einstellen. Andernfalls wird die Kommission ein Gerichtsverfahren wegen Nichteinhaltung einleiten, was zu hohen Geldstrafen führen könnte. Die Mindeststrafe beträgt 4.3 Millionen Euro, in solchen Fällen sind die Bußgelder jedoch in der Regel viel höher und können mehrere zehn Millionen Euro erreichen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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