Tiertransporte
#WildlifeTrafficking: Aktionsplan der Kommission startet auf die Tierwelt Handel zu knacken
Die Europäische Kommission hat heute, am 26. Februar, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels innerhalb der EU und zur Stärkung ihrer Rolle im weltweiten Kampf gegen diese illegalen Aktivitäten verabschiedet. Der Aktionsplan ist ein ehrgeiziges Konzept, das alle Instrumente der EU-Diplomatie, des Handels und der Entwicklungszusammenarbeit mobilisiert, um gegen eine der profitabelsten kriminellen Aktivitäten weltweit vorzugehen.
Die letzten Jahre haben einen dramatischen Anstieg der Tierwelt Handel gesehen. Schätzungsweise 8 € Mrd. € auf Milliarden Pass jährlich durch die Hände von organisierten kriminellen Gruppen, Ranking neben dem Handel mit Drogen, Menschen und Waffen 20. Es droht nicht nur das Überleben einiger emblematischen Spezies, ist es Korruption auch züchtet, behauptet, Menschenopfer, und entzieht ärmeren Gemeinden dringend benötigte Einkommen. Es droht auch die Sicherheit in Zentralafrika, wo Milizen und Terrorgruppen zum Teil ihre Aktivitäten durch Wildtiere Handel finanzieren.
Der Aktionsplan wurde gemeinsam von einem Kernteam vorbereitet unter dem gemeinsamen Vorsitz des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini und Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Karmenu Vella, mit der engen Einbeziehung der Kommissare für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica und für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos.
Federica Mogherini, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, erklärte: „Wildtierhandel und Wilderei tragen in vielen Ländern und Regionen zu Unsicherheit und Instabilität bei. Sie können bewaffneten Gruppen Ressourcen liefern und Korruption fördern. Wir müssen starke Partnerschaften mit den Ländern entlang der Handelskette aufbauen – Ursprungs-, Ziel- und Transitländer. Die EU ist bereit, mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Form des Handels zu stoppen und die betroffenen Gemeinden zu unterstützen.“
Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, sagte: "Wildlife Handel ist eine große Bedrohung für unsere nachhaltige Zukunft, und wir müssen sie kämpfen an mehreren Fronten. Bei diesem Tempo heute ein Kind geboren wird, die letzten wilden Elefanten und Nashörner sterben vor ihrem 25th Geburtstage. Der neue Aktionsplan unterstreicht unser Engagement, dieser kriminellen Aktivität ein Ende zu setzen, indem er politischen Willen und konkrete Maßnahmen vor Ort vereint.“
Die EU ist ein Bestimmungsort, eine Quelle und eine Transitregion für den Handel mit gefährdeten Arten, an denen lebende und tote Exemplare wildlebender Tiere und Pflanzen oder Teile von daraus hergestellten Produkten beteiligt sind. Im Jahr 20 wurden mehr als 000 1200 Elefanten und 2014 Nashörner getötet, und nach Jahren der Genesung sind ihre Populationen wieder rückläufig. Als größter internationaler Geber unterstützt die EU die Erhaltungsbemühungen in Afrika mit 700 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020.
Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen zwischen jetzt und 2020 von der EU und ihren 28 Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Es konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:
- Verhindern, dass Handel und reduzieren Angebot und Nachfrage von illegalen Tierprodukten: zum Beispiel bis zum Ende des 2016 die Kommission bereitet Richtlinien, um die Ausfuhr von alten Elfenbein Elemente aus der EU auszusetzen Ziel
- Verbessern Umsetzung der bestehenden Regeln und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wirksamer durch Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden wie Europol zu erhöhen
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Quelle, Ziel und Transitländern, einschließlich der strategischen finanzielle Unterstützung der EU Handel in den Herkunftsländern zu bekämpfen, helfen bauen Kapazitäten für die Durchsetzung und bieten langfristige Einkommensquellen für ländliche Gemeinden in tierreichen Gebieten leben
Im Europäische Agenda für Sicherheit präsentierte Mai 2015 schlug die Kommission vor, den Kampf gegen Umweltverbrechen und den illegalen Handel mit Wildtieren zu skalieren. Der Aktionsplan ist Teil der breiteren EU-Aktionsplan, den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus zu stärken von der Kommission im Februar 2016 vorgestellt. Es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung Ziele für nachhaltige EntwicklungDas spezielle Ziel (Ziel 15) besteht darin, „dringend Maßnahmen zu ergreifen, um der Wilderei und dem illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ein Ende zu setzen und sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an illegalen Wildtierprodukten zu decken“.
Es wird auf die EU-Mitgliedstaaten zur Billigung in den kommenden Wochen vorgestellt werden.
IFAW - Internationaler Tierschutzfonds
Wir fragten den IFAW, was sie dachte an den neuen Aktionsplan:
Hintergrund
Die EU hat sich an der Spitze des Kampfes gegen die Tierwelt Verbrechen gewesen, für strenge Regeln im Rahmen des Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten frei befürworten (CITES), in allen Ländern, ihre Umsetzung zu fördern und in großem Maßstab Schutzbemühungen zu unterstützen.
Handel mit Wildtieren aus, in die und innerhalb der EU wird durch eine Reihe von geregelt Artenschutzverordnungen dass der Umsetzung der Bestimmungen des CITES Konvention. Die EU Naturschutzrichtlinien verbieten den Verkauf und den Transport von einer Reihe von streng geschützten Wildarten in der EU. Wildlife Handel wird auch in der Richtlinie über die mitgelieferte Der Schutz der Umwelt durch das Strafrecht wonach die Mitgliedstaaten es sich um eine Straftat zu betrachten.
In 2014 eine Anhörung zum EU-Konzept gegen Wildtiere Handel zeigte eine starke Unterstützung für die Entwicklung eines EU-Aktionsplans. Das Europäische Parlament hat eine umfassende Resolution im Januar 2014 fordern einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Wildtieren Kriminalität und illegalem Handel.
Mehr Infos
Europäische Kommission MEMO auf Wildhandel
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