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Strom-Interkonnektivität

Kommission genehmigt griechische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Strom für Wettbewerber von PPC

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Die Europäische Kommission hat die von Griechenland vorgeschlagenen Maßnahmen nach dem EU-Kartellrecht für rechtsverbindlich erklärt. Sie sollen Wettbewerbern der Public Power Corporation (PPC), des etablierten griechischen staatlichen Stromversorgers, ermöglichen, langfristig mehr Strom zu beziehen. Griechenland hat diese Maßnahmen vorgeschlagen, um die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den exklusiven Zugang der PPC zur Braunkohleverstromung entsteht. Kommission und Unionsgerichte hatten festgestellt, dass dieser Zugang zu ungleichen Chancen auf den griechischen Strommärkten führt. Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen treten außer Kraft, wenn die bestehenden Braunkohlekraftwerke ihren kommerziellen Betrieb einstellen (was derzeit für 2023 erwartet wird), spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.

In ihrer Entscheidung vom März 2008, stellte die Kommission fest, dass Griechenland gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen hatte, indem es PPC privilegierte Zugangsrechte zu Braunkohle gewährte. Die Kommission forderte Griechenland auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um die wettbewerbswidrigen Auswirkungen dieser Zuwiderhandlung zu korrigieren. Aufgrund von Rechtsmitteln sowohl beim Gericht als auch beim Europäischen Gerichtshof und aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines früheren Rechtsbehelfs wurden solche Korrekturmaßnahmen bisher nicht umgesetzt. Am 1. September 2021 hat Griechenland eine geänderte Fassung der Rechtsbehelfe vorgelegt.

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den von ihr in ihrem Beschluss von 2008 festgestellten Verstoß vollständig beheben. Dabei berücksichtigt sie den griechischen Plan, im Einklang mit den Umweltzielen Griechenlands und der EU alle bestehenden Braunkohlekraftwerke bis 2023 stillzulegen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte: „Der Beschluss und die von Griechenland vorgeschlagenen Maßnahmen werden es den Wettbewerbern von PPC ermöglichen, sich besser gegen Preisschwankungen abzusichern. Dies ist für sie von entscheidender Bedeutung, um auf dem Stromeinzelhandelsmarkt wettbewerbsfähig zu sein und den Verbrauchern stabile Preise bieten zu können. Die Maßnahmen gehen Hand in Hand mit dem griechischen Plan, seine stark umweltbelastenden Braunkohlekraftwerke stillzulegen, indem sie deren Nutzung einschränken. Dies steht voll und ganz im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den Klimazielen der EU.“

Eine vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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