Erwachsenenbildung
#Bildung: Neue Regeln auf EU Nicht-EU-Studenten, Forscher und Praktikanten zu gewinnen
Harmonisierte EU Einreise und den Aufenthalt Regeln machen es einfacher und attraktiver für Menschen aus Drittländern zu studieren oder forschen an EU-Universitäten durch das Parlament am Mittwoch (11 Mai) genehmigt wurden. Die neuen Regeln zu klären und die Bedingungen für Nicht-EU-Praktikanten, Freiwillige, Schüler und Au-Pairs zu verbessern.
Die neuen Regeln fusionieren zwei bestehenden Richtlinien (eine auf Studenten und eine auf Forscher), um sicherzustellen,
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Studierende und Forscher können mindestens neun Monate nach Abschluss des Studiums oder der Forschung zu suchen, um einen Job zu bleiben oder ein Unternehmen zu gründen, das auch, dass Europa profitiert von ihren Fähigkeiten sollten sicherstellen,
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Studenten und Forscher können leichter in der EU während ihres Aufenthalts zu bewegen. In Zukunft müssen sie nicht eine neue Visa-Antrag einreichen, aber nur dem Mitgliedstaat zu informieren, zu dem sie sich bewegen, zum Beispiel einen einsemestrigen Austausch zu tun. Forscher in der Lage, auch für einen längeren Zeitraum als die bewegen derzeit erlaubt;
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Forscher haben das Recht, ihre Familienmitglieder mit sich bringen und diese Familienmitglieder während ihres Aufenthalts in Europa haben das Recht, zu arbeiten, und;
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Studenten haben das Recht, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
"Ich bin froh, dass die EU den Wert anerkennt, hochqualifizierte Menschen anzuziehen, um hierher zu kommen und sie zum Bleiben zu bewegen, indem sie ein harmonisiertes europäisches System schafft, das in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist", sagte die leitende Europaabgeordnete Cecilia Wikström (ALDE, SE).
"Dies bedeutet zweifellos, dass die europäischen Universitäten ihre Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene stärken und dank erheblich verbesserter Bedingungen in der EU für ehrgeizige und gut ausgebildete Menschen aus anderen Ländern attraktiver denn je werden können", fügte sie hinzu.
Die neue Richtlinie sieht auch eine einheitliche Teilnahmebedingungen und einen besseren Schutz für Praktikanten und Freiwillige im Rahmen des Europäischen Freiwilligenprogramm während ihres Aufenthalts. Optionale Rückstellungen werden für andere Freiwillige, Schüler und Drittstaaten Au Pairs vorgesehen, die zum ersten Mal von einem EU-Recht abgedeckt werden.
Nächste Schritte
Die Richtlinie in Kraft tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre in denen die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
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