Tierschutz
Kommission führt unangekündigte Inspektionen im Tiergesundheitssektor in Belgien durch
Die Europäische Kommission führt unangekündigte Inspektionen in den Räumlichkeiten eines im Bereich Tiergesundheit tätigen Pharmaunternehmens in Belgien durch.
Die Kommission hat Bedenken, dass das inspizierte Unternehmen möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten. Die Beamten der Kommission wurden von ihren Kollegen der belgischen Wettbewerbsbehörde begleitet.
Unangekündigte Inspektionen sind ein vorläufiger Untersuchungsschritt bei vermuteten wettbewerbswidrigen Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass die Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten für schuldig befunden werden, noch greift es dem Ergebnis der Untersuchung selbst vor.
Die Kommission respektiert in ihrem Kartellverfahren die Verteidigungsrechte uneingeschränkt, insbesondere das Recht der Unternehmen auf rechtliches Gehör.
Die Inspektionen werden in Übereinstimmung mit allen Coronavirus-Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen durchgeführt, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.
Es gibt keine gesetzliche Frist, um Untersuchungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten abzuschließen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Komplexität des Einzelfalls, das Ausmaß der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und die Ausübung der Verteidigungsrechte.
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