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Ukraine

„Alle, die vor Putins Bomben fliehen, sind in Europa willkommen“ – Kommission schlägt vorübergehenden Schutz für die Ukraine vor 

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Heute (2. März) schlägt die Europäische Kommission vor, die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz erstmals zu aktivieren. Die Richtlinie soll Menschen, die aus der Ukraine in benachbarte EU-Staaten geflohen sind, schnell und effektiv helfen.

Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz wurde speziell konzipiert, um Personen, die ihn benötigen, sofortigen Schutz zu gewähren, und zielt darauf ab, eine Überlastung der Asylsysteme zu vermeiden. Bisher haben sich schätzungsweise 650,000 Menschen in Sicherheit gebracht. Vorübergehender Schutz in der EU bedeutet, dass Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt erhalten. 

Gleichzeitig schlägt auch die Kommission vor Betriebsrichtlinien soll den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten dabei helfen, Ankünfte an den Grenzen zur Ukraine effizient zu verwalten und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau zu wahren. Die Leitlinien empfehlen außerdem, dass die Mitgliedstaaten spezielle Nothilfewege einrichten, um die humanitäre Hilfe zu kanalisieren.

„Europa steht den Schutzbedürftigen bei. Alle, die vor Putins Bomben fliehen, sind in Europa willkommen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir werden Schutzsuchenden Schutz bieten und denen helfen, die einen sicheren Weg nach Hause suchen.“

„In einem historisch beispiellosen Schritt schlägt die Kommission heute vor, denjenigen, die aus der Ukraine fliehen, sofortigen Schutz in der EU zu gewähren“, sagte Margaritis Schinas, Vizepräsidentin für die Förderung der europäischen Lebensweise. „Alle Kriegsflüchtlinge erhalten einen sicheren Status und Zugang zu Schulen, medizinischer Versorgung und Arbeit. Gleichzeitig arbeiten wir daran, Menschen und ihren Haustieren mit den erforderlichen Sicherheitskontrollen einen effizienten Grenzübertritt zu ermöglichen.“ 

Nicht-ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, wie beispielsweise Asylbewerber oder Personen mit internationalem Schutzstatus und ihre Familienangehörigen, wird in der EU ebenfalls Schutz gewährt. Andere, die sich für kurze Zeit rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können, fallen nicht unter diesen Schutz.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
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