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europäischer Rat

Rat und Parlament erzielen Einigung über neue Regeln zum Schutz der Medienfreiheit, des Medienpluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit in der EU

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Der Rat hat mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über ein neues Gesetz zum Schutz der Medienfreiheit, des Medienpluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit in der EU erzielt. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) wird einen gemeinsamen Rahmen für Mediendienste im EU-Binnenmarkt schaffen und Maßnahmen einführen, die darauf abzielen, Journalisten und Medienanbieter vor politischer Einflussnahme zu schützen und ihnen gleichzeitig die Tätigkeit über die Binnengrenzen der EU hinweg zu erleichtern. Die neuen Regeln garantieren das Recht der Bürger auf Zugang zu freien und vielfältigen Informationen und legen die Verantwortung der Mitgliedstaaten fest, die geeigneten Bedingungen und Rahmenbedingungen für deren Schutz bereitzustellen.

Ernest Urtasun i Domènech, spanischer Kulturminister

„Demokratie kann ohne Freiheit, Unabhängigkeit und Pluralität der Medien nicht existieren. Die heutige Vereinbarung bestätigt die Position der EU als weltweiter Vorreiter beim Schutz von Journalisten, der Gewährleistung der Unabhängigkeit von Medienanbietern und der Gewährleistung, dass die Bürger Zugang zu einem breiten und vielfältigen Spektrum zuverlässiger Nachrichtenquellen haben.“ " Ernest Urtasun i Domènech, spanischer Kulturminister

Wachsende Bedrohung der Medienfreiheit

Die vorgeschlagene Verordnung reagiert auf die zunehmende Besorgnis in der EU über die Politisierung der Medien und der Mangel an Transparenz des Medieneigentums und der Zuteilung staatlicher Werbemittel an Mediendienstleister. Ziel ist es, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen Bekämpfung politischer Einmischung bei redaktionellen Entscheidungen für private und öffentlich-rechtliche Medienanbieter, Schützen Sie Journalisten und ihre Quellenund garantieren Medienfreiheit und -pluralismus.

Ein Vorstand für neue Mediendienste

Die EMFA baut auf den Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) von 2018 auf und erweitert ihren Anwendungsbereich auf Radio und Presse. Insbesondere wird eine unabhängige Version eingeführt Europäischer Vorstand für Mediendienste („der Vorstand“) soll die im Rahmen der AVMD-Richtlinie eingerichtete Regulierungsgruppe (ERGA) ersetzen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus nationalen Medienbehörden Er wird die Kommission dabei beraten und unterstützen, die einheitliche Anwendung der wichtigsten Bestimmungen des neuen EMFA-Gesetzes und der AVMD-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten zu fördern, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Unterstützung der Kommission bei der Erstellung von Leitlinien.

Elemente des Kompromisses

Der zwischen den Mitgesetzgebern vorläufig vereinbarte Kompromisstext wahrt die Ambitionen und Ziele des Kommissionsvorschlags und stellt gleichzeitig sicher, dass das neue Gesetz gewährleistet ist steht im Einklang mit der bestehenden EU-Gesetzgebung und respektiert die nationalen Zuständigkeiten in diesem Bereich und findet die richtige Balance zwischen der notwendigen Harmonisierung und der Achtung nationaler Unterschiede.

Insbesondere die vorläufige Vereinbarung:

  • verdeutlicht die Verantwortung der Mitgliedsstaaten Gewährleistung der Pluralität, Unabhängigkeit und ordnungsgemäßen Funktionsweise der innerhalb ihrer Grenzen tätigen öffentlichen Medienanbieter
  • legt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten fest, die Wirksamkeit zu gewährleisten Schutz von Journalisten und Medienanbietern bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
  • verbietet es den Mitgliedstaaten, Zwangsmaßnahmen anzuwenden, um an Informationen zu gelangen Quellen von Journalisten oder vertrauliche Mitteilungen außer in bestimmten Fällen
  • erweitert den Umfang der Transparenzanforderungen, sowohl für die Transparenz der Eigentumsverhältnisse, die für alle Mediendienstanbieter gelten soll, als auch für die Transparenz staatlicher Werbung, bei der die Möglichkeit nationaler Ausnahmen für kleine Unternehmen erheblich eingeschränkt wird
  • bietet klarere Regeln für die Beziehung zwischen sehr großen Online-Plattformanbietern (VLOPs) und Mediendienstanbietern die sich an regulatorische oder selbstregulierende Regelungen zur redaktionellen Kontrolle und journalistischen Standards in den Mitgliedstaaten halten, mit dem Ziel sicherzustellen, dass die von Mediendienstleistern bereitgestellten Inhalte mit besonderer Sorgfalt behandelt werden
  • ermöglicht es Mediendienstleistern Reagieren Sie innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen auch früher, wenn ein VLOP beschließt, seinen Inhalt aufgrund der Unvereinbarkeit mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen

Die Vereinbarung mit dem Parlament bestimmt den Umfang des Gremiums in seiner beratenden Funktion und stärkt seine Unabhängigkeit. Außerdem wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, eine einzurichten LenkungsgruppeSowie zu Medienvertreter konsultieren zu Themen, die über den Bereich der audiovisuellen Medien hinausgehen.

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Schließlich können die Mitgliedstaaten übernehmen strengere oder detailliertere Regeln als diejenigen, die in den relevanten Teilen des EMFA dargelegt sind.

Nächste Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, sobald der Text auf technischer Ebene fertiggestellt ist. Die formelle Verabschiedung durch beide Institutionen erfolgt dann im Frühjahr 2024. Die Verhandlungen zwischen den beiden Mitgesetzgebern wurden am 19. Oktober 2023 aufgenommen und sind mit der heutigen Einigung auf politischer Ebene abgeschlossen.

Hintergrund

Medienfreiheit und Pluralismus sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Jüngste Berichte der Kommission und des Medienpluralismus-Beobachters haben jedoch eine Reihe von Bedenken in der EU hinsichtlich Themen wie der Politisierung der Medien, der Transparenz des Medieneigentums und der Unabhängigkeit der Medienregulierer hervorgehoben.

Am 16. September 2022 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt. Der EMFA-Vorschlag legt neue Regeln zum Schutz des Medienpluralismus und der Unabhängigkeit in der EU fest. Der Rat erhielt am 21. Juni 2023 ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und es wurde am 22. November 2023 überarbeitet.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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