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Bürgerliche Freiheiten

Die Abgeordneten drängen auf wegweisende Regeln für die gesamteuropäische Zivilgesellschaft  

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Die Abgeordneten verabschiedeten Empfehlungen zur Harmonisierung des Status von gemeinnützigen Organisationen in der gesamten EU und zur Schaffung eines Statuts für europäische Vereinigungen, Plenarsitzung  JURI.

Am Donnerstag (17. Februar) nahm das Parlament eine Reihe von Legislativempfehlungen an, die darauf abzielen, die rechtliche Situation europäischer gemeinnütziger Organisationen (NPO) zu harmonisieren und zu stärken. Ziel der Empfehlungen ist es, NPOs ihren gewinnorientierten Pendants gleichzustellen.

Gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, philanthropische Organisationen, Stiftungen und ähnliche Organisationen) sind grundlegend für die Interessenvertretung der Bürger und der Zivilgesellschaft. Aufgrund des Fehlens eines gemeinsamen EU-Rechtsstatus und der Diskrepanzen zwischen den Vorschriften der bestehenden Mitgliedstaaten sehen sich gemeinnützige Organisationen, die grenzüberschreitend tätig sind, jedoch ungerechtfertigten rechtlichen und administrativen Belastungen gegenüber. Dies hindert sie daran, in vollem Umfang vom EU-Binnenmarkt zu profitieren, und behindert ihre Fähigkeit, zum demokratischen Prozess beizutragen.

Harmonisierte Regeln zur Stärkung der Zivilgesellschaft

Um Rechtslücken zu schließen und eine starke europaweite Zivilgesellschaft zu unterstützen, fordern die Abgeordneten die Kommission auf, eine Verordnung vorzulegen, die die Möglichkeit zur Gründung europäischer Vereinigungen einführt. Dieses Gesetz sollte Vorschriften über die Gründung, Transparenz und Führung grenzüberschreitender Unternehmen enthalten. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten gemeinsame Mindeststandards für NPOs in der EU über eine Richtlinie, um Organisationen der europäischen Zivilgesellschaft bei der ungehinderten Ausübung ihrer Aktivitäten zu unterstützen.

Schutz der Zivilgesellschaft vor Diskriminierung

Die Abgeordneten sind beunruhigt über die zunehmenden Hindernisse, denen sich Verbände und NPO aufgrund nationaler Gesetze oder Verwaltungspraktiken gegenübersehen. Sie befürchten, dass dadurch Grundrechte wie die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die in einigen Mitgliedsstaaten bereits bedroht sind, weiter eingeschränkt werden könnten. Die Abgeordneten glauben, dass dieser Druck NPOs davon abhalten könnte, über EU-Grenzen hinweg zu arbeiten.

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Angesichts der wichtigen Rolle, die NPOs bei der Aufrechterhaltung der Gesundheit der europäischen Demokratie, einer effektiven Politikgestaltung und der Rechtsstaatlichkeit spielen, verurteilt der Bericht alle Versuche, den zivilgesellschaftlichen Raum Europas aufgrund politischer Gründe, Aktivitäten oder Finanzierung einzuschränken. Der Gemeinnützigkeitsstatus von gemeinnützigen Organisationen sollte nicht aufgrund wahrgenommener oder tatsächlicher politischer Aktivitäten in Frage gestellt werden, behaupten die Abgeordneten. Sie sind besorgt über Verleumdungskampagnen und missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen gemeinnützige Organisationen, die in mehreren Mitgliedstaaten von gewählten Amtsträgern und öffentlichen Stellen geführt werden.

Der Text betont auch die Bedeutung der Sicherstellung einer angemessenen und leicht zugänglichen Finanzierung für gemeinnützige Organisationen durch transparente und nicht diskriminierende Verfahren und die Schaffung eines europäischen Gemeinnützigkeitsstatus für gemeinnützige Organisationen.

Der Gesetzesinitiativbericht wurde mit 530 Ja-Stimmen, 146 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.

Berichterstatter Sergej Lagodinsky (Grüne/EFA, DE) sagte: „Das Parlament erwartet einen Paradigmenwechsel in der EU-Politik gegenüber gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen. Wir schlagen einerseits einen detaillierten legislativen Weg zu Mindeststandards für die europäische Zivilgesellschaft und andererseits einen EU-Status vor, der NGOs ermächtigt, in allen Mitgliedsstaaten zu agieren. Die Kommission muss unseren Bericht als Modell für künftige Rechtsvorschriften nehmen.“

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission muss als Reaktion auf die Forderungen des Parlaments einen Legislativvorschlag ausarbeiten oder die Abgeordneten über ihre Entscheidung informieren, dies nicht zu tun.

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