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Die Europäische Kommission legt schließlich ihren Vorschlag für ein globales Magnitsky-Gesetz für Europa vor

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Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, gab heute (20. Oktober) bekannt, dass die Europäische Kommission endlich einen gemeinsamen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umsetzung restriktiver Sanktionen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verletzungen weltweit vorlegen kann, ein sogenanntes Magnitsky-Gesetz für Europa. 

Der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, hat am 9. Dezember 2019 seine Vorbereitungsarbeiten dazu begonnen. Die Arbeiten stützten sich offen auf gleichwertige Rechtsvorschriften in den Vereinigten Staaten. Ähnliche Rechtsvorschriften wurden in Großbritannien, Kanada und den baltischen Staaten erlassen. 

Das Europäische Parlament ist seit einiger Zeit ein überzeugter Befürworter eines europäischen Magnitsky-Gesetzes und hat im März 2019 eine Entschließung verabschiedet. Die Nachricht wurde auch von den Niederlanden begrüßt, die ein prominenter Befürworter der Initiative waren. 

Der Vorschlag unterscheidet sich von den bestehenden geografisch begrenzten Sanktionsregelungen der EU. Der Magnitsky-Ansatz hat den Vorteil, dass er einzelne Menschenrechtsverletzer weltweit ansprechen kann, unabhängig vom politischen Kontext und den zwischenstaatlichen Entwicklungen, und auf nichtstaatliche Akteure angewendet werden kann. 

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