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Europäische Kommission

Neuartige Lebensmittel: Kommission genehmigt zweites Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt

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Die Kommission hat das Inverkehrbringen eines zweiten Insekts genehmigt, Locusta wanderia (Wanderheuschrecke) (im Bild), als neuartiges Lebensmittel. Es wird in Form von gefrorenem, getrocknetem und Pulver erhältlich sein und soll als Snack oder Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln vermarktet werden. Diese Zulassung erfolgt nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung von der EFSA, die zu dem Schluss kam, dass Wanderheuschrecken unter den vom antragstellenden Unternehmen eingereichten Verwendungen sicher sind. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden gekennzeichnet, um über potenzielle allergische Reaktionen zu informieren. Dieser Genehmigung durch die Kommission folgte im vergangenen September ein positives Votum der Mitgliedstaaten, bei denen der Antrag eingereicht wurde.

Das erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel für getrocknete gelbe Mehlwürmer wurde im Juli letzten Jahres eingeführt. In verschiedenen Studien hat die Food Agriculture Organization Insekten als sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt identifiziert. Insekten, die täglich von Millionen Menschen auf der Erde konsumiert werden, wurden unter dem Farm to Fork Strategie als alternative Proteinquelle, die den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem erleichtern könnte. Weitere Informationen finden Sie in diesem F&A.

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