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Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Die Kommission schlägt vor, die vorläufige Anwendung zu verlängern

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Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verlängerung der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und des Vereinigten Königreichs (TCA) und des Abkommens über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen bis zum 30. April 2021 angenommen. Die TCA sieht ihre zeitlich begrenzte vorläufige Anwendung bis Ende Februar vor, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren einen späteren Zeitpunkt. Dies ist eine technische Erweiterung, um die Zeit für den Abschluss der rechtssprachlichen Überarbeitung des Abkommens in allen 24 Sprachen für die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat zu berücksichtigen. Um das Enddatum des vorläufigen Antrags zu ändern, muss eine Entscheidung gemeinsam im Partnerschaftsrat EU-UK getroffen werden, dem von der TCA eingerichteten Leitungsgremium, in dem die EU durch den Vizepräsidenten der Kommission, Maroš Šefčovič, vertreten ist.

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