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Digitalisierung und Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit: Der Rat billigt die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Zustellung von Dokumenten und die Beweisaufnahme

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Am 22. Juli billigte der Rat die am 30. Juni mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über die geänderten Verordnungen der Europäischen Kommission für die EU Zustellung von Dokumenten und dem Beweisaufnahme im Ausland.

Der Vizepräsident für Werte und Transparenz, Vĕra Jourová, und der Kommissar für Justiz und Verbraucher, Didier Reynders, sagten: „Die Kommission begrüßt die heutige Billigung, die uns der Verabschiedung wichtiger Regeln zur Modernisierung der Arbeitsweise von Zivil- und Handelssachen einen großen Schritt näher bringt. Dies sind hervorragende Nachrichten für die wachsende Zahl von EU-Bürgern, die sich in einem anderen EU-Land niederlassen, und für Unternehmen, die in anderen EU-Ländern tätig sind. Die neuen Regeln für die Zustellung von Dokumenten und die Beweisaufnahme werden die Einführung von IT und die Digitalisierung in Zivil- und Handelssachen fördern. Sie werden grenzüberschreitende Gerichtsverfahren schneller und effizienter machen, den Bürgern einen besseren Zugang zur Justiz und ein faires Verfahren ermöglichen und die Arbeit von Rechtspraktikern erleichtern. Die Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung der Justiz ist, auch bei grenzüberschreitenden Verfahren. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. “

Hintergrund

Diese beiden Vorschläge der Kommission, die im Mai 2018 vorgelegt wurden, zielen darauf ab, die justizielle Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen in der gesamten EU zu modernisieren und zu digitalisieren und den Zugang zur Ziviljustiz billiger, effizienter und für Bürger und Unternehmen zugänglicher zu machen.

Die Übermittlung von Dokumenten und Anträgen zwischen Mitgliedstaaten muss schnell und sicher erfolgen. Einmal eingeführt, werden die neuen Regeln für die Zustellung von Dokumenten in der Praxis bedeuten, dass die Übertragung zwingend über ein elektronisches dezentrales IT-System erfolgt, das aus miteinander verbundenen nationalen IT-Systemen besteht. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, anstelle eines national entwickelten IT-Systems von der EU entwickelte Referenzsoftware zu verwenden.

In Bezug auf die Beweisaufnahme fördern die neuen Vorschriften den Einsatz von Videokonferenzen oder anderen Fernkommunikationstechnologien, bei denen ein Zeuge, eine Partei oder ein Sachverständiger in einem anderen Mitgliedstaat angehört werden muss.

Das EU-Justizagenda für 2020 betonte, dass zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Justizsystemen der Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Stärkung der zivilrechtlichen Verfahrensrechte geprüft werden sollte, beispielsweise im Hinblick auf die Zustellung von Dokumenten. Das Ziel, den Rahmen für die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der EU zu verbessern, steht auch im Einklang mit den von der Kommission in der Strategie für den digitalen Binnenmarkt festgelegten Zielen: Im Zusammenhang mit E-Government drückt die Strategie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Modernisierung der Öffentlichkeit aus (einschließlich Justiz-) Verwaltung, Erreichung der grenzüberschreitenden Interoperabilität und Erleichterung der einfachen Interaktion mit den Bürgern.

Die vereinbarten Legislativvorschläge werden die Verordnungen über aktualisieren Zustellung von Dokumenten und Beweisaufnahme.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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