EU
Neue Vorschriften ermöglichen es den EU-Verbrauchern, ihre Rechte gemeinsam zu verteidigen
Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates haben eine Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe erzielt. Mit den neuen Vorschriften wird ein harmonisiertes Modell für repräsentative Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten eingeführt, das den Verbrauchern einen guten Schutz vor Massenschäden garantiert und gleichzeitig angemessene Schutzmaßnahmen gegen missbräuchliche Klagen gewährleistet. Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, die Funktion des Binnenmarkts zu verbessern, indem Instrumente zur Beendigung illegaler Praktiken verbessert und den Verbrauchern der Zugang zur Justiz erleichtert wird.„Europa muss zu einem Schutzschild für die Menschen werden“
Berichterstatter Geoffroy Didier (EPP, FR) sagte: „Wir haben versucht, ein Gleichgewicht zwischen dem legitimen Schutz der Verbraucherinteressen und der Notwendigkeit von Rechtssicherheit für Unternehmen zu finden. In jedem Mitgliedstaat gibt es mindestens eine Stelle, die für die Ausübung eines Rechtsbehelfs qualifiziert ist, und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gegen missbräuchlichen Rückgriff. Europa muss ein Schutzschild werden, der die Menschen schützt. Diese neue Gesetzgebung bietet den Verbrauchern neue Rechte in ihrem täglichen Leben und zeigt, dass Europa einen Unterschied macht. “
Hauptelemente der Vereinbarung
- In jedem Mitgliedstaat sollte den Verbrauchern mindestens ein repräsentatives Handlungsverfahren für Unterlassungs- und Rechtsschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, das repräsentative Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene ermöglicht.
- Qualifizierte Stellen (Organisationen oder öffentliche Einrichtungen) werden befugt und finanziell unterstützt, im Namen von Verbrauchergruppen Unterlassungs- und Rechtsbehelfsmaßnahmen einzuleiten, und den Zugang der Verbraucher zur Justiz gewährleisten.
- Bei den Benennungskriterien für qualifizierte Unternehmen wird zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Fällen unterschieden. Für erstere müssen Unternehmen eine Reihe harmonisierter Kriterien erfüllen. Sie müssen 12 Monate nachweisen, um die Interessen der Verbraucher zu schützen, bevor sie als qualifizierte Einheit ernannt werden, einen gemeinnützigen Charakter haben und sicherstellen, dass sie unabhängig von Dritten sind, deren wirtschaftliche Interessen den Interessen der Verbraucher entgegenstehen.
- Für innerstaatliche Maßnahmen legen die Mitgliedstaaten geeignete Kriterien fest, die mit den Zielen der Richtlinie vereinbar sind und mit denen für grenzüberschreitende Maßnahmen übereinstimmen können.
- Die Regeln schaffen ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zur Justiz und dem Schutz von Unternehmen vor missbräuchlichen Klagen durch die Einführung des „Loser-Pays-Prinzips“ durch das Parlament, das sicherstellt, dass die besiegte Partei die Kosten für das Verfahren der erfolgreichen Partei trägt.
- Um missbräuchliche Klagen weiter zu vermeiden, bestanden die Verhandlungsführer des Parlaments auch darauf, dass Gerichte oder Verwaltungsbehörden beschließen könnten, offensichtlich unbegründete Fälle zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Verfahrens gemäß dem nationalen Recht zurückzuweisen.
- Die Verhandlungsführer waren sich einig, dass die Kommission prüfen sollte, ob ein europäischer Bürgerbeauftragter für kollektive Rechtsmittel eingerichtet werden soll, um grenzüberschreitende repräsentative Maßnahmen auf Unionsebene zu behandeln.
- Der Umfang der kollektiven Maßnahmen würde neben dem allgemeinen Verbraucherrecht auch Verstöße von Händlern in Bereichen wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Telekommunikation, Umwelt und Gesundheit sowie Flug- und Zugpassagierrechte umfassen.
Nächste Schritte
Das gesamte Parlament und der Rat müssen nun die politische Einigung genehmigen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in ihre nationalen Gesetze umzusetzen, und weitere sechs Monate, um sie anzuwenden.
Hintergrund
Die Richtlinie über repräsentative Maßnahmen ist Teil der New Deal für die Verbraucher, im April 2018 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten. Es umfasst stärkere Online-Verbraucherrechte, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen für Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.
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