Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein irisches Programm in Höhe von 200 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein irisches Programm in Höhe von 200 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das als Sustaining Enterprise Scheme bezeichnete Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020.
Die öffentliche Unterstützung, die in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen, Eigenkapitalzuführungen und subventionierten Darlehen erfolgt, soll sicherstellen, dass Unternehmen über ausreichende Liquidität verfügen, um ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch aufrechtzuerhalten. Die Regelung, die für das gesamte Territorium Irlands gilt, steht Unternehmen jeder Größe offen. Die Kommission stellte fest, dass die von Irland angemeldete Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die irische Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Dieses 200-Millionen-Euro-Programm wird es Irland ermöglichen, Unternehmen zu unterstützen, die im verarbeitenden Gewerbe und im international gehandelten Dienstleistungssektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind.“ Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass diese Unternehmen ihre Aktivitäten in diesen schwierigen Zeiten fortsetzen können. Unsere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird fortgesetzt und stellt sicher, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen koordiniert und wirksam im Einklang mit den EU-Vorschriften umgesetzt werden können.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar online.
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