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#StateAid: Kommission will EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen verlängern und Bewertung einleiten

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Die Europäische Kommission plant, sieben Regeln für staatliche Beihilfen um zwei Jahre zu verlängern, die sonst in 2020 auslaufen. Die Kommission hat auch eine Bewertung dieser Vorschriften und anderer Vorschriften über staatliche Beihilfen eingeleitet, um zu beurteilen, ob sie weiter verlängert oder möglicherweise in der Zukunft aktualisiert werden sollen. Seit Mai 2012 hat die Kommission eine umfassende Reform der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vorgenommen, die Staatliche Beihilfen für die Modernisierung.

Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen, die Investitionen, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, rasch umsetzen. Die Kommission muss ihre Kontrolle der staatlichen Beihilfen auf die Fälle ausrichten, die am stärksten wettbewerbsverzerrend sind.

Um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine mögliche Aktualisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen im Rahmen der Modernisierung der staatlichen Beihilfen vorzubereiten, wird die Kommission zwei Schritte einleiten. Erstens beabsichtigt die Kommission, die Gültigkeit der Regeln, die andernfalls bis Ende 2022 auslaufen, um zwei Jahre (bis zum Ende von 2020) zu verlängern.

Zweitens im Einklang mit der Kommission Leitlinien für bessere RechtsetzungDie Kommission wird diese Vorschriften zusammen mit den anderen Vorschriften für staatliche Beihilfen bewerten. Die Bewertung erfolgt in Form eines 'Fitness-Check' und wird eine Grundlage für künftige Entscheidungen der Kommission darüber geben, ob die Vorschriften weiter verlängert oder möglicherweise aktualisiert werden sollen.

Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar in EN, FR, DE

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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