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Die Europäische Kommission befürwortet Bestimmungen für #DataFlows und #DataProtection in EU-Handelsabkommen
Die Kommission hat horizontale Bestimmungen für grenzüberschreitende Datenströme und den Schutz personenbezogener Daten in Handelsverhandlungen gebilligt. Da der Schutz personenbezogener Daten ein Grundrecht in der EU ist, kann er nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen von EU-Handelsabkommen sein.
Der Datenfluss zwischen der EU und Drittstaaten kann durch die im EU-Datenschutzrecht vorgesehenen Mechanismen sichergestellt werden. Wie bereits in der Stellungnahme der Kommission betont Kommunikation von 10 Januar 2017, Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten WeltDer bevorzugte Weg der EU sind „Angemessenheitsbeschlüsse“.
Datenschutzdialoge und Handelsverhandlungen mit Drittstaaten können sich ergänzen, müssen aber – wie derzeit mit Japan und Südkorea – getrennte Wege gehen. Die Kommission hat untersucht, wie die Interessen der EU in diesem Bereich am besten gefördert werden können – insbesondere in Fällen, in denen parallel zu laufenden Handelsverhandlungen realistischerweise kein Angemessenheitsbeschluss (Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus eines Drittlandes) erzielt werden kann.
Diese Arbeit wurde von einem Projektteam unter der Leitung des Ersten Vizepräsidenten Timmermans durchgeführt. Der Textentwurf würde es der EU ermöglichen, gegen protektionistische Praktiken in Drittländern vorzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass solche Handelsabkommen nicht dazu genutzt werden können, die strengen EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frage zu stellen.
Die Kommission informiert nun die anderen europäischen Institutionen sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Artikel-29-Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden gemäß den üblichen Verfahren über ihren Standpunkt. Der heutige Standpunkt der Kommission wird ihren Ansatz für Datenflüsse und Datenschutz in Handelsabkommen bis zum Ende des Mandats bestimmen.
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