EU
#WiFi4EU: Das Europäische Parlament und der Rat streben ein Abkommen über die EU-Regelung für den kostenlosen Internetzugang an
Ein Plan für mehr als 5,000 drahtlose Internetverbindungen in öffentlichen Bereichen in der gesamten EU wurde am Montagabend (29. Mai) von den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates vereinbart.
Dieses informelle Angebot beinhaltet:
- Die Schaffung eines einheitlichen Authentifizierungssystems, das in der gesamten EU gültig ist;
- Die Mittel sollen in allen Mitgliedstaaten „geographisch ausgewogen“ und nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ eingesetzt werden.
- Auf Drängen des Parlaments dürfen öffentliche drahtlose Zugangspunkte (Bibliotheken, öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser) nur gefördert werden, wenn den Nutzern die Verbindung ohne direkte oder indirekte Zahlung (kommerzielle Werbung oder Nutzung personenbezogener Daten für kommerzielle Zwecke) gestattet wird.
- Um förderfähig zu sein, sollten öffentliche Stellen die Betriebskosten für mindestens drei Jahre decken und den Nutzern eine kostenlose, leicht zugängliche und sichere Konnektivität anbieten.
- Projekte, die ähnliche kostenlose private oder öffentliche Angebote im selben Gebiet duplizieren, sind von dieser finanziellen Unterstützung ausgeschlossen.
Berichterstatter Carlos Zorrinho (S&D, PT) sagte: „Unabhängig davon, wo er lebt oder wie viel er verdient, sollte jeder Europäer von WLAN-Konnektivität profitieren.“ Er fügte hinzu: „Ein kostenloser Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugang zu WLAN-Diensten ist von entscheidender Bedeutung.“ zum Aufbau einer digitalen Union, die niemanden zurücklässt.“
„Als Pilotprojekt kann WiFi4EU den Weg für eine effektive Konnektivität für EU-Bürger ebnen. Es ist von Anfang an wichtig, sicherzustellen, dass dieses Projekt geografisch zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten ausgewogen ist, indem ein einziges Authentifizierungssystem geschaffen wird, das in der gesamten EU gültig ist und die digitale Inklusion fördern kann“, erklärte er.
Nächste Schritte
Der Vertragsentwurf muss vom Parlament und vom Rat genehmigt werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
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