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#HateSpeech: Europäische Kommission und IT-Unternehmen bekannt geben Online-Verhaltenskodex

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r-ONLINE-SCAMS-large570Die Kommission hat am 31. Mai zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft (im Folgenden: IT-Unternehmen) einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der eine Reihe von Verpflichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Hassreden im Internet in Europa enthält.

Die IT-Unternehmen unterstützen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, auf die Herausforderung zu reagieren, sicherzustellen, dass Online-Plattformen keine Möglichkeit bieten, dass sich illegale Online-Hassreden viral verbreiten. Sie teilen zusammen mit anderen Plattformen und Social-Media-Unternehmen die kollektive Verantwortung und den Stolz, die Meinungsfreiheit in der gesamten Online-Welt zu fördern und zu erleichtern. Die Kommission und die IT-Unternehmen erkennen jedoch an, dass sich die Verbreitung illegaler Hassreden im Internet nicht nur negativ auf die Zielgruppen oder Einzelpersonen auswirkt, sondern auch auf diejenigen, die sich in unseren offenen Gesellschaften für Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung einsetzen wirkt sich abschreckend auf den demokratischen Diskurs auf Online-Plattformen aus.

Um die Verbreitung illegaler Hassreden zu verhindern, muss unbedingt sichergestellt werden, dass die einschlägigen nationalen Gesetze zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit von den Mitgliedstaaten sowohl im Online- als auch im Offline-Umfeld uneingeschränkt durchgesetzt werden. Während die wirksame Anwendung von Bestimmungen zur Kriminalisierung von Hassreden von einem soliden System zur Durchsetzung strafrechtlicher Sanktionen gegen die einzelnen Täter von Hassreden abhängt, muss diese Arbeit durch Maßnahmen ergänzt werden, die sicherstellen sollen, dass illegale Hassreden online von Online-Vermittlern rasch überprüft werden und Social-Media-Plattformen nach Erhalt einer gültigen Benachrichtigung in einem angemessenen Zeitraum. Um diesbezüglich als gültig angesehen zu werden, sollte eine Mitteilung nicht unzureichend präzise oder unzureichend begründet sein.

Die für Gerechtigkeit, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter zuständige Kommissarin Vĕra Jourová sagte: "Die jüngsten Terroranschläge haben uns an die dringende Notwendigkeit erinnert, gegen illegale Online-Hassreden vorzugehen. Social Media ist leider eines der Instrumente, mit denen terroristische Gruppen junge Menschen radikalisieren und rassistische Maßnahmen ergreifen Verbreitung von Gewalt und Hass. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt vorwärts, um sicherzustellen, dass das Internet ein Ort der freien und demokratischen Meinungsäußerung bleibt, an dem europäische Werte und Gesetze respektiert werden. Ich begrüße die Verpflichtung weltweiter IT-Unternehmen, die Mehrheit der gültigen Benachrichtigungen für zu überprüfen Entfernen illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden und Entfernen oder Deaktivieren des Zugriffs auf solche Inhalte, falls erforderlich. "

Karen White, Leiterin der öffentlichen Politik von Twitter für Europa, sagte: „Hassverhalten hat auf Twitter keinen Platz und wir werden dieses Problem weiterhin gemeinsam mit unseren Partnern in Industrie und Zivilgesellschaft angehen. Wir bleiben entschlossen, die Tweets fließen zu lassen. Es gibt jedoch eine klare Unterscheidung zwischen Meinungs- und Verhaltensfreiheit, die zu Gewalt und Hass führt. In Verbindung mit hasserfülltem Verhalten, das gegen die Regeln von Twitter verstößt, nutzen wir auch die unglaublichen Fähigkeiten der Plattform, um positive Stimmen zu stärken, Vorurteile herauszufordern und die tieferen Ursachen von Intoleranz zu bekämpfen. Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, unseren Partnern in der Zivilgesellschaft und unseren Kollegen im Technologiesektor zu diesem Thema. “

Lie Junius, Direktor für Öffentlichkeitsarbeit und Regierungsbeziehungen bei Google, sagte: „Wir sind bestrebt, Menschen über unsere Dienste Zugang zu Informationen zu verschaffen, haben jedoch illegale Hassreden auf unseren Plattformen immer verboten. Wir verfügen über effiziente Systeme, um gültige Benachrichtigungen in weniger als 24 Stunden zu überprüfen und illegale Inhalte zu entfernen. Wir freuen uns, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ko- und selbstregulierende Ansätze zur Bekämpfung von Hassreden online zu entwickeln. "

Monika Bickert, Leiterin Global Policy Management bei Facebook, sagte: "Wir begrüßen die heutige Ankündigung und die Möglichkeit, unsere Arbeit mit der Kommission und der breiteren Technologiebranche fortzusetzen, um Hassreden zu bekämpfen. Mit einer globalen Gemeinschaft von 1.6 Milliarden Menschen arbeiten wir hart daran, Menschen ein Gleichgewicht zu geben die Macht, sich auszudrücken und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir ein respektvolles Umfeld schaffen. Wie wir in unseren Community-Standards klarstellen, gibt es auf Facebook keinen Platz für Hassreden. Wir fordern die Menschen dringend auf, unsere Berichterstellungstools zu verwenden, wenn sie Inhalte finden, von denen sie glauben, dass sie gegen unsere Standards verstoßen Wir können Nachforschungen anstellen. Unsere Teams auf der ganzen Welt überprüfen diese Berichte rund um die Uhr und ergreifen rasch Maßnahmen. “

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John Frank, Vizepräsident für EU-Regierungsangelegenheiten bei Microsoft, fügte hinzu: „Wir legen Wert auf Höflichkeit und freie Meinungsäußerung. Daher verbieten unsere Nutzungsbedingungen die Befürwortung von Gewalt und Hassreden bei von Microsoft gehosteten Verbraucherdiensten. Wir haben kürzlich zusätzliche Schritte angekündigt, um die Veröffentlichung terroristischer Inhalte ausdrücklich zu verbieten. Wir werden unseren Nutzern weiterhin die Möglichkeit bieten, uns zu benachrichtigen, wenn sie der Meinung sind, dass gegen unsere Richtlinien verstoßen wird. Der Beitritt zum Verhaltenskodex bestätigt unser Engagement für dieses wichtige Thema. "

Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen, ihre Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet fortzusetzen. Dies beinhaltet die Weiterentwicklung der internen Verfahren und die Schulung des Personals, um sicherzustellen, dass die meisten gültigen Meldungen zur Beseitigung illegaler Hassreden in weniger als 24-Stunden überprüft werden und der Zugriff auf solche Inhalte erforderlichenfalls entfernt oder gesperrt wird. Die IT-Unternehmen werden auch bestrebt sein, ihre laufenden Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken, die dazu beitragen, Inhalte zu kennzeichnen, die zu Gewalt und Hass aufstacheln. Die IT-Unternehmen und die Europäische Kommission sind auch bestrebt, ihre Arbeit fortzusetzen, um unabhängige Gegenerzählungen, neue Ideen und Initiativen zu identifizieren und zu fördern sowie Bildungsprogramme zu unterstützen, die zum kritischen Denken anregen.

Die IT-Unternehmen betonen außerdem, dass der vorliegende Verhaltenskodex darauf abzielt, ihre eigenen Aktivitäten zu steuern und bewährte Verfahren mit anderen Internetunternehmen, Plattformen und Betreibern sozialer Medien auszutauschen.

Der Verhaltenskodex enthält die folgenden öffentlichen Verpflichtungen:

  • Die IT-Unternehmen müssen über klare und effektive Verfahren verfügen, um Benachrichtigungen über illegale Hassreden auf ihren Diensten zu überprüfen, damit sie den Zugriff auf solche Inhalte entfernen oder deaktivieren können. Die IT-Unternehmen verfügen über Regeln oder Community-Richtlinien, die klarstellen, dass sie die Förderung von Aufstachelung zu Gewalt und Hass verbieten.
  • Nach Erhalt einer gültigen Benachrichtigung über das Entfernen überprüfen die IT-Unternehmen diese Anforderungen anhand ihrer Regeln und Community-Richtlinien sowie erforderlichenfalls der nationalen Gesetze zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JHA. Die entsprechenden Teams prüfen die Anforderungen.
  • Die IT-Unternehmen überprüfen die Mehrzahl der gültigen Benachrichtigungen, um illegale Hassreden in weniger als 24-Stunden zu entfernen, und entfernen oder deaktivieren den Zugriff auf solche Inhalte, falls erforderlich.
  • Darüber hinaus sollen die IT-Unternehmen ihre Benutzer über die Arten von Inhalten aufklären und sensibilisieren, die nach ihren Regeln und Community-Richtlinien nicht zulässig sind. Die Verwendung des Benachrichtigungssystems könnte als ein Werkzeug verwendet werden, um dies zu tun.
  • Die IT-Unternehmen müssen Informationen zu den Verfahren für die Übermittlung von Mitteilungen bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Wirksamkeit der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern, insbesondere zu Mitteilungen und zur Deaktivierung des Zugangs zu oder der Entfernung von illegaler Hassrede online . Die Informationen werden über die von den IT-Unternehmen bzw. den Mitgliedstaaten benannten nationalen Kontaktstellen weitergeleitet. Dies würde es den Mitgliedstaaten und insbesondere ihren Strafverfolgungsbehörden auch ermöglichen, sich eingehender mit den Methoden zur Erkennung und Benachrichtigung der Unternehmen über illegale Hassreden im Internet vertraut zu machen.
  • Die IT-Unternehmen sollen die Bereitstellung von Mitteilungen und die Kennzeichnung von Inhalten fördern, die die Anstiftung zu Gewalt und hasserfülltem Verhalten in großem Maßstab durch Experten fördern, insbesondere durch Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, indem sie klare Informationen zu den Regeln und Community-Richtlinien der einzelnen Unternehmen sowie zu den Regeln für die Berichterstattung und Benachrichtigung bereitstellen Prozesse. Die IT-Unternehmen bemühen sich, die Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu stärken, indem sie die geografische Verbreitung solcher Partnerschaften ausweiten, und gegebenenfalls Unterstützung und Schulung bereitzustellen, damit CSO-Partner die Rolle eines "vertrauenswürdigen Berichterstatters" oder eines gleichwertigen Unternehmens unter gebührender Berücksichtigung der Notwendigkeit der Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit.
  • Die IT-Unternehmen sind auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission angewiesen, um den Zugang zu einem repräsentativen Netzwerk von CSO-Partnern und "vertrauenswürdigen Reportern" in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, die dazu beitragen, qualitativ hochwertige Mitteilungen bereitzustellen. IT-Unternehmen, um Informationen über "vertrauenswürdige Reporter" auf ihren Websites verfügbar zu machen.
  • Die IT-Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen informieren und sich über Verbesserungspotenziale austauschen.
  • Die IT-Unternehmen sollen die Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Plattformen und Social-Media-Unternehmen intensivieren, um den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern.
  • Die IT-Unternehmen und die Europäische Kommission erkennen den Wert einer unabhängigen Gegenrede gegen hasserfüllte Rhetorik und Vorurteile an und wollen ihre Arbeit fortsetzen, um unabhängige Gegenerzählungen, neue Ideen und Initiativen zu identifizieren und zu fördern sowie Bildungsprogramme zu unterstützen, die zum kritischen Denken anregen.
  • Die IT-Unternehmen sollen ihre Arbeit mit CSOs intensivieren, um Best-Practice-Schulungen zur Bekämpfung von hasserfüllter Rhetorik und Vorurteilen anzubieten und den Umfang ihrer proaktiven Kontaktaufnahme mit CSOs zu erhöhen, um ihnen bei der Durchführung effektiver Gegenreden-Kampagnen zu helfen. Die Europäische Kommission leistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Beitrag zu diesem Bestreben, indem sie Schritte unternimmt, um die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen in dieser Hinsicht abzubilden.
  • Die Europäische Kommission fördert in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Verpflichtungen auch gegenüber anderen relevanten Plattformen und Social-Media-Unternehmen.

Die IT-Unternehmen und die Europäische Kommission kommen überein, die öffentlichen Verpflichtungen in diesem Verhaltenskodex regelmäßig zu bewerten, einschließlich ihrer Auswirkungen. Sie kommen auch überein, weiter darüber zu diskutieren, wie Transparenz gefördert und Gegen- und Alternativerzählungen gefördert werden können. Zu diesem Zweck finden regelmäßige Treffen statt, und der hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und allen Formen von Intoleranz wird bis zum Ende von 2016 eine vorläufige Bewertung übermittelt.

Hintergrund

Die Kommission hat mit Social-Media-Unternehmen zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Hassreden online ähnlich wie in anderen Medienkanälen behandelt werden.

Das E-Commerce-Richtlinie (Artikel 14) hat zur Entwicklung von Abbauverfahren geführt, regelt diese jedoch nicht im Detail. Ein "Notice-and-Action" -Verfahren beginnt, wenn jemand einen Hosting-Dienstleister - beispielsweise ein soziales Netzwerk, eine E-Commerce-Plattform oder ein Unternehmen, das Websites hostet - über illegale Inhalte im Internet informiert (z. B. rassistische Inhalte, Kinder) Missbrauch von Inhalten oder Spam) und wird geschlossen, wenn ein Hosting-Dienstleister gegen illegale Inhalte vorgeht.

Nach dem EU-Kolloquium Zu den Grundrechten 2015 zum Thema „Toleranz und Respekt: ​​Verhütung und Bekämpfung von antisemitischem und antimuslimischem Hass in Europa“ hat die Kommission im Oktober in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft einen Dialog mit IT-Unternehmen aufgenommen, um herauszufinden, wie illegale Praktiken am besten bekämpft werden können Online-Hassreden, die Gewalt und Hass verbreiten.

Die jüngsten Terroranschläge und die Nutzung sozialer Medien durch terroristische Gruppierungen zur Radikalisierung junger Menschen haben die Lösung dieses Problems dringlicher werden lassen.

Die Kommission startete bereits im Dezember den 2015 EU Internet Forum die Öffentlichkeit vor der Verbreitung von terroristischem Material und der terroristischen Ausbeutung von Kommunikationskanälen zu schützen, um deren Aktivitäten zu erleichtern und zu lenken. Das Gemeinsame Verlautbarung des außerordentlichen Rates Justiz und Inneres nach den Terroranschlägen in Brüssel unterstrichen die Notwendigkeit, die Arbeit in diesem Bereich zu intensivieren und einen Verhaltenskodex für Hassreden im Internet zu vereinbaren.

Das Rahmenbeschluss Über die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wird die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe, die nach Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationaler oder ethnischer Herkunft definiert ist, unter Strafe gestellt. Dies ist die rechtliche Grundlage für die Definition illegaler Online-Inhalte.

Die Meinungsfreiheit ist ein zentraler europäischer Wert, der erhalten bleiben muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die wichtige Unterscheidung zwischen Inhalten, die "den Staat oder einen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder stören", und Inhalten, die echte und ernsthafte Anstiftung zu Gewalt und Hass enthalten, festgelegt. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten letztere sanktionieren oder verhindern können.

Mehr Infos

Verhaltenscodex
Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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