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#Schengen: Kommission schlägt Fahrplan für voll funktionsfähige Schengen-System Wiederherstellung

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schengenDie Kommission hat heute (4. März) einen detaillierten Fahrplan der konkreten Schritte vorgelegt, die erforderlich sind, um die Verwaltung der Außen- und Binnengrenzen der EU wieder in Ordnung zu bringen.

Die Schaffung des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen hat sowohl den europäischen Bürgern als auch den Unternehmen wichtige Vorteile gebracht, doch in den letzten Monaten wurde das System von der Flüchtlingskrise auf eine harte Probe gestellt. Der Europäische Rat vom 18. bis 19. Februar hat das klare Mandat festgelegt, das normale Funktionieren des Schengen-Raums auf konzertierte Weise wiederherzustellen und dabei die Mitgliedstaaten unter schwierigen Umständen uneingeschränkt zu unterstützen.

Der erste Vizepräsident, Frans Timmermans, sagte: "Schengen ist eine der am meisten geschätzten Errungenschaften der europäischen Integration, und die Kosten für den Verlust wären enorm. Unser Ziel ist es, alle internen Grenzkontrollen so schnell wie möglich und bis Dezember 2016 aufheben zu können." Zu diesem Zweck brauchen wir einen koordinierten europäischen Ansatz für vorübergehende Grenzkontrollen im Rahmen der Schengen-Vorschriften anstelle des derzeitigen Flickenteppichs einseitiger Entscheidungen. In der Zwischenzeit müssen wir die in unserem Weg festgelegten Maßnahmen vollständig umsetzen Karte, um die Kontrolle über unsere Außengrenze zu stärken und die Funktionsweise unseres Asylsystems zu verbessern. Wir müssen auch weiterhin mit der Türkei zusammenarbeiten, um den gemeinsamen Aktionsplan vollständig umzusetzen und den Ankunftsstrom erheblich zu verringern. "

Der für Migration, Inneres und Staatsbürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos fügte hinzu: "Mit diesem Fahrplan stellen wir die nächsten Schritte vor, die wir gemeinsam unternehmen müssen, um einen normal funktionierenden Schengen-Raum so schnell wie möglich wiederherzustellen, und dies erfordert eine Reihe wichtiger Maßnahmen. Erstens müssen alle Mitgliedstaaten die Regeln anwenden - der „Wave Through“ -Ansatz muss enden und die Mitgliedstaaten müssen Asylbewerbern Zugang gewähren, aber denjenigen, die lediglich eine Durchreise wünschen, die Einreise verweigern. Zweitens müssen wir die schwerwiegenden Mängel bei uns beheben Außengrenzen - denn ein Binnengebiet ohne Grenzkontrollen ist nur möglich, wenn wir unsere Außengrenzen stark schützen. Dafür muss der im Dezember vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine europäische Grenz- und Küstenwache von den Mitgliedstaaten angenommen werden unverzüglich, damit es bereits im Sommer seine Arbeit aufnehmen kann. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich die Mitgliedstaaten im gemeinsamen Interesse zusammenschließen, um einen Teil der Union zu schützen. “ s krönende Erfolge. "

Die Kosten für Nicht-Schengen

Vorübergehende Grenzkontrollen behindern nicht nur den freien Personenverkehr, sondern verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Kosten. Die Kommission hat geschätzt, dass eine vollständige Wiederherstellung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum unmittelbare direkte Kosten zwischen 5 und 18 Mrd. EUR pro Jahr (oder 0.05% bis 0.13% des BIP) verursachen würde. Diese Kosten würden sich auf bestimmte Akteure und Regionen konzentrieren, würden sich jedoch zwangsläufig auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. Zum Beispiel:

  • Mitgliedstaaten wie Polen, die Niederlande oder Deutschland würden zusätzliche Kosten in Höhe von mehr als 500 Mio. EUR für den Straßentransport von Handelsgütern tragen.
  • In Spanien oder der Tschechischen Republik würden ihre Unternehmen zusätzliche Kosten in Höhe von mehr als 200 Mio. EUR zahlen.
  • Grenzkontrollen würden die 1.7 Millionen Grenzgänger oder die Unternehmen, die sie beschäftigen, in Bezug auf den Zeitverlust zwischen 2.5 und 4.5 Mrd. EUR kosten.
  • Mindestens 13 Millionen touristische Nächte könnten verloren gehen, mit Gesamtkosten von 1.2 Mrd. EUR;
  • Mindestens 1.1 Mrd. EUR an Verwaltungskosten müssten von den Regierungen gezahlt werden, da mehr Personal für Grenzkontrollen benötigt wird.

Gewährleistung des Schutzes der Außengrenzen

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Die Sicherung der EU-Außengrenzen und die Gewährleistung effizienter Grenzkontrollen sind in einem Bereich der Freizügigkeit Voraussetzung. Dies muss eine gemeinsame Verantwortung sein. Im Dezember legte die Kommission einen ehrgeizigen Vorschlag für eine European Border und Küstenwache. Das Europäische Parlament und der Rat müssen diesen Vorschlag unbedingt bis spätestens Juni annehmen, damit er im Sommer in Betrieb genommen werden kann. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und Frontex heute auf, bereits die notwendigen Vorbereitungen für die Einführung des neuen Systems zu treffen, insbesondere indem die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen ermittelt werden. Die Kommission fordert in der Zwischenzeit auch eine stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten für bestehende Frontex-Operationen.

Sofortige Unterstützung für Griechenland

Der massive Zustrom von Migranten würde die Kontrolle der Außengrenzen eines Mitgliedstaats stark unter Druck setzen. Die Außengrenze in Griechenland steht unter immensem Druck, und es besteht die unmittelbare Notwendigkeit, die derzeitigen Mängel im Grenzmanagement zu beheben. In den kommenden Monaten müssen einige klar definierte Schritte unternommen werden:

  • Experten der Kommission in Griechenland sollten weiterhin mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten und sich mit den anderen beteiligten Akteuren abstimmen.
  • Alle Einträge sollten zu 100% identifiziert und registriert werden, einschließlich systematischer Sicherheitsüberprüfungen gegen Datenbanken.
  • Griechenland sollte einen Aktionsplan zur Bewältigung der Schengen-Bewertungsempfehlungen und eine Bedarfsanalyse vorlegen, damit andere Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und die Kommission rechtzeitig Unterstützung leisten können.
  • Bei Bedarf sollte Frontex bis zum 22. März unverzüglich den weiteren Einsatz europäischer Grenzschutzteams vorbereiten und zusätzliche Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen einleiten.
  • Andere Mitgliedstaaten sollten ihre Verantwortung übernehmen und auf diese Anrufe innerhalb von zehn Tagen mit Personal und technischer Ausrüstung reagieren.

Die Umsetzung der EU-Türkei gemeinsamen Aktionsplan und des freiwilliges humanitäres Aufnahmesystem mit der Türkei wird auch verfolgt, um einen raschen Rückgang der Zahl der Ankünfte in Griechenland zu bewirken. Eine effektivere Umsetzung der Umsiedlungsprogramme und mehr Rückkehr in die Türkei und in die Herkunftsländer dürfte auch den Druck auf Griechenland verringern.

In der Zwischenzeit, da die Grenzkontrollen entlang der Westbalkanroute verschärft wurden und der Migrantenstrom nach Griechenland anhält, nimmt die Zahl der Migranten in Griechenland weiter zu. Umso dringlicher und notwendiger ist es, dass die Mitgliedstaaten ihre Umsetzung der Umsiedlungsentscheidungen verstärken. Die Kommission wird die Bemühungen zur Beschleunigung beider Umsiedlungen unterstützen und monatlich über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Anfang dieser Woche legte die Kommission Vorschläge für eine neue vor Nothilfeinstrument für eine schnellere Krisenreaktion innerhalb der EU.

Anwenden der Regeln und Stoppen des Wave-Through-Ansatzes

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. bis 19. Februar zeigten deutlich, dass der derzeitige Wave-Through-Ansatz weder rechtlich noch politisch akzeptabel ist. Die Mitgliedstaaten müssen allen an ihren Grenzen gestellten Anträgen Zugang zu Asylverfahren gewähren. Die Entscheidung darüber, welche Mitgliedstaaten für die Bearbeitung dieses Antrags verantwortlich sind, sollte dann im Einklang mit dem EU-Recht, insbesondere dem bestehenden Dublin-System, getroffen werden. Dies bedeutet, dass es eine echte Möglichkeit geben muss, Asylsuchende in das erste Einreiseland zurückzukehren. Die Kommission beabsichtigt daher, ihre Einschätzung der Kommission über die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Dublin-Übertragungen nach Griechenland vor dem Europäischen Rat im Juni vorzulegen.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen, die die Einreisebedingungen des Schengener Grenzkodex nicht erfüllen und trotz Gelegenheit keinen Asylantrag gestellt haben, die Einreise an der Grenze verweigern. Es ist zu beachten, dass Asylsuchende nach EU-Recht kein Recht haben, den Mitgliedstaat zu wählen, der ihnen Schutz gewährt. Diese Ablehnungen sollten an der Schengen-Außengrenze und an den Grenzen der Mitgliedstaaten mit vorübergehenden internen Grenzkontrollen angewendet werden. Eine wirksame Anwendung dieser Maßnahmen wird zur Stärkung des Schengen- und des Dublin-Systems sowie des Notumzugssystems beitragen.

Interne Grenzkontrollen: vom Patchwork zum kohärenten Ansatz

Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen sollten außergewöhnlich und verhältnismäßig bleiben, um so bald wie möglich zu einer normalen Situation zurückzukehren. Seit September 2015 haben acht Länder aus Gründen der Flüchtlingskrise Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen wieder eingeführt. Bisher erfolgte dies auf der Grundlage einseitiger Maßnahmen im Rahmen des Schengener Grenzkodex (Artikel 23-25).

Wenn der derzeitige Migrationsdruck und die schwerwiegenden Mängel bei der Kontrolle der Außengrenzen über den 12. Mai hinaus bestehen bleiben, müsste die Kommission einen Vorschlag unter vorlegen Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexund empfiehlt dem Rat einen kohärenten EU-Ansatz für die Kontrolle der Binnengrenzen, bis die strukturellen Mängel behoben sind. Die Kommission wird auf diese Möglichkeit vorbereitet sein und unverzüglich handeln und Grenzkontrollen nur an den Grenzabschnitten vorschlagen, an denen sie notwendig und verhältnismäßig sind.

Ziel wäre es, alle internen Grenzkontrollen bis Dezember aufzuheben, damit bis Ende 2016 wieder ein normal funktionierender Schengen-Raum erreicht werden kann.

Mehr Infos

Kommunikation: Zurück nach Schengen - eine Roadmap

Anhänge: Zurück nach Schengen - eine Straßenkarte

Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Hotspot-Ansatzes in Griechenland

Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei - dritter Umsetzungsbericht

Visa-Fortschrittsbericht der Kommission: Die Türkei macht Fortschritte auf dem Weg zur Visaliberalisierung

Die Schengen-Regeln erklärt

Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei - Umsetzungsbericht

Griechenland: Fortschrittsbericht

Umzug und Umsiedlung

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