Beschäftigung
Freier Personenverkehr: Fünf Maßnahmen Bürger, Wachstum und Beschäftigung in der EU zu profitieren
Die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen für die Wahrung des Rechts der EU-Bürger, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten, wird in einem kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedeten Strategiepapier unterstrichen. Um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, skizziert das Kommissionspapier fünf konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Rechts auf Freizügigkeit und hilft ihnen gleichzeitig, die damit verbundenen positiven Vorteile zu nutzen. Das Strategiepapier erläutert die Rechte der EU-Bürger auf Freizügigkeit und den Zugang zu Sozialleistungen und geht auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Herausforderungen ein, die Migrationsströme für lokale Behörden darstellen können.
„Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht und bildet den Kern der Unionsbürgerschaft. Mehr als zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer geben an, dass die Freizügigkeit ihrem Land zugutekommt. Wir müssen sie stärken und schützen“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding. „Ich bin mir der Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich möglicher Missbräuche im Zusammenhang mit Mobilitätsströmen bewusst. Missbrauch schwächt die Freizügigkeit. Die Europäische Kommission steht den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zur Seite. Deshalb hat sie heute fünf Maßnahmen vorgeschlagen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, potenzielle Missbrauchsfälle zu bekämpfen und EU-Gelder effektiver für soziale Inklusion einzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Recht auf Freizügigkeit zu schützen. Darauf zählen die europäischen Bürgerinnen und Bürger.“
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte: „Die Kommission setzt sich dafür ein, dass EU-Bürger ihr Recht, in jedem EU-Land zu arbeiten und zu leben, tatsächlich wahrnehmen können. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Freizügigkeitsregeln auch weiterhin den größtmöglichen Nutzen für unsere Bürger und unsere Volkswirtschaften bringen. Die Kommission ist sich bewusst, dass ein großer, plötzlicher Zustrom von Menschen aus anderen EU-Ländern in ein bestimmtes geografisches Gebiet lokale Probleme verursachen kann. Dies kann beispielsweise die Bereiche Bildung, Wohnungsbau und Infrastruktur belasten. Sie ist daher bereit, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und Kommunen und andere dabei zu unterstützen, den Europäischen Sozialfonds voll auszuschöpfen.“
Mit mehr als 14 Millionen EU-Bürgern in einem anderen Mitgliedstaat ist die Freizügigkeit - oder die Fähigkeit, überall in der Union zu leben, zu arbeiten und zu studieren - das von den Europäern am meisten geschätzte EU-Recht. EU-Arbeitnehmer profitieren seit Beginn der Europäischen Union von diesem Recht, wobei der Grundsatz im ersten europäischen Vertrag von Rom von 1957 verankert ist.
Die Freizügigkeit der Bürger ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktes und ein zentrales Element seines Erfolgs: Sie stimuliert das Wirtschaftswachstum, indem sie es den Menschen ermöglicht, grenzüberschreitend zu reisen, einzukaufen und zu arbeiten und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, aus einem größeren Talentpool zu rekrutieren. Die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Mitgliedstaaten trägt dazu bei, das Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund erheblicher Ungleichgewichte auf den EU-Arbeitsmärkten und einer alternden Bevölkerung zu beseitigen.
Schließlich enthalten die EU-Freizügigkeitsregeln eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Missbrauch zu verhindern.
Die heutige Mitteilung analysiert die Auswirkungen mobiler EU-Bürger auf die Sozialsysteme der Aufnahmemitgliedstaaten. Die Faktenlage deutet eindeutig darauf hin, dass die meisten EU-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, dies tun, um dort zu arbeiten. Sie sind häufiger erwerbstätig als Inländer und beziehen seltener Sozialleistungen. Tatsächlich ist der Anteil mobiler EU-Bürger, die Sozialleistungen beziehen, im Vergleich zu den eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen relativ gering (Anhang 3). In den meisten Mitgliedstaaten sind mobile EU-Bürger Nettozahler in das Sozialsystem des Aufnahmelandes.
In der Mitteilung werden die Rechte und Pflichten der EU-Bürger nach EU-Recht dargelegt. Es werden die Bedingungen klargestellt, die die Bürger erfüllen müssen, um Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Sozialversicherungsleistungen zu haben. Unter Berücksichtigung der Herausforderungen, die in einigen Mitgliedstaaten aufgetreten sind, werden auch die Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch, Betrug und Irrtum erläutert. Außerdem werden Instrumente zur sozialen Eingliederung beschrieben, die Mitgliedstaaten und lokalen Gemeinschaften zur Verfügung stehen, die einem besonderen Druck im Zusammenhang mit dem Zustrom mobiler EU-Bürger ausgesetzt sind.
Um die Bedenken einiger EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung der Freizügigkeitsregeln vor Ort auszuräumen, legt die Kommission fünf Maßnahmen fest, um den nationalen und lokalen Behörden dabei zu helfen:
- Bekämpfung von Convenience-Ehen: Die Kommission wird die nationalen Behörden bei der Umsetzung der EU-Vorschriften unterstützen, die es ihnen ermöglichen, potenzielle Missbräuche des Rechts auf Freizügigkeit zu bekämpfen, indem sie ein Handbuch zur Behandlung von Convenience-Ehen erstellt.
- Anwendung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit: Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den „Test des gewöhnlichen Wohnsitzes“ zu klären, der in den EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit verwendet wird.Verordnung 883 / 2004 / EG) in einem praktischen Leitfaden, der bis Ende 2013 erstellt wird. Die strengen Kriterien dieses Tests stellen sicher, dass Bürger, die nicht arbeiten, erst dann Zugang zu sozialer Sicherheit in einem anderen Mitgliedstaat haben, wenn sie ihr Interessenzentrum wirklich darauf verlagert haben Staat (zum Beispiel ist ihre Familie dort).
- Bewältigung der Herausforderungen der sozialen Eingliederung: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der weiteren Nutzung des Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung der sozialen Eingliederung: Ab dem 1. Januar 2014 sollten mindestens 20% der ESF-Mittel für die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung der Armut in jedem Mitgliedstaat ausgegeben werden.
- Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den lokalen Behörden: Die Kommission wird den lokalen Behörden helfen, europaweit entwickeltes Wissen auszutauschen, um die Herausforderungen der sozialen Eingliederung besser anzugehen. Die Kommission wird bis Ende 2013 eine Studie erstellen, in der die Auswirkungen der Freizügigkeit in sechs Großstädten bewertet werden. Im Februar 2014 werden Bürgermeister eingeladen, Herausforderungen zu erörtern und bewährte Verfahren auszutauschen.
- Gewährleistung der Anwendung der EU-Freizügigkeitsregeln vor Ort: Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2014 ein Online-Schulungsmodul einrichten, das den Mitarbeitern in den lokalen Behörden hilft, die Freizügigkeitsrechte der EU-Bürger vollständig zu verstehen und anzuwenden . Heute 47% der EU-Bürger sagen dass die Probleme, mit denen sie konfrontiert, wenn sie in einem anderen EU-Land sind aufgrund der Tatsache, dass die Beamten in den lokalen Verwaltungen zu leben gehen, sind nicht ausreichend vertraut mit der EU-Bürger Freizügigkeit Rechte.
Hintergrund
Vor 20 Jahren hat der Vertrag von Maastricht das Recht auf Freizügigkeit auf alle EU-Bürger ausgedehnt, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind oder nicht. Die spezifischen Regeln und Bedingungen für Freizügigkeit und Aufenthalt sind in einer Richtlinie festgelegt, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2004 vereinbart haben (2004 / 38 / EG).
Für 56% der europäischen Bürger ist die Freizügigkeit die positivste Errungenschaft der Europäischen Union. Tatsächlich profitieren immer mehr Europäer von diesem Recht und leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat: Ende 2012 lebten 14.1 Millionen Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen. In Eurobarometer-Umfragen sind mehr als zwei Drittel der Europäer (67%) der Ansicht, dass die Freizügigkeit von Menschen innerhalb der EU wirtschaftliche Vorteile für ihr Land hat (siehe Anhang 1).
Jeder EU-Bürger hat das Recht, bis zu drei Monate lang ohne Bedingungen oder Formalitäten in einem anderen EU-Land zu leben. Das Recht auf einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten unterliegt bestimmten Bedingungen, abhängig vom Status des Einzelnen im aufnehmenden EU-Land (siehe MEMO / 13 / 1041 für weitere Details).
Mehr Infos
Europäische Kommission - EU-Freizügigkeit
Freizügigkeit der Arbeitnehmer
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