Energie
Klarer #energiekennzeichnung: Verbesserte Energieeffizienz
Am 18. November verabschiedete der Rat ohne Aussprache eine Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Etikettierung der Energieeffizienz, der die derzeitige Rechtsvorschrift (Richtlinie 26 / 2010 / EU) beibehält, die ihre Hauptprinzipien beibehält, aber ihren Anwendungsbereich weiter klärt, verstärkt und ausdehnt.
Der Rahmen für die Energiekennzeichnung ermöglicht es den Verbrauchern, sich der Energieeffizienz und des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten (wie Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Kühlschränken usw.) bewusster zu werden und so ihre Energiekosten zu senken. Dies trägt auch zur Senkung des Energiebedarfs und zur Erreichung der Energieeffizienzziele der Union für 2020 und 2030 bei.
Die Regelung legt die Fristen fest, um die aktuellen A +, A ++, A +++ Klassen mit einer A bis G Skala zu ersetzen. Es wird auch ein Verfahren zur Reskalierung der Etiketten auf der Grundlage der technologischen Entwicklung festgelegt. So wird der übermäßige Einsatz höherer Effizienzklassen langfristig vermieden und bietet auch Anreize für Innovationen und drückt weniger effiziente Produkte aus dem Markt.
Der Vorschlag enthält auch klarere Regeln für Werbekampagnen, nationale Anreize zur Förderung höherer Effizienzklassen und zielt darauf ab, die Durchsetzungsmechanismen und die Transparenz gegenüber den Kunden zu verbessern, indem sie eine Datenbank mit Produkten, die unter die Anforderungen an die Energiekennzeichnung fallen,
Die wichtigsten Elemente der Regulierung
- Reskalieren: Für die erste Skalierung aller markierten Produkte werden feste Fristen festgelegt, nach drei Produktkategorien:
- Sechs Jahre als allgemeine Frist, kombiniert mit 18 zusätzlichen Monaten bis zum Erscheinen des Labels in den Geschäften; - 15 Monate für die „weißen“ Produkte (Geschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen), kombiniert mit 12 zusätzlichen Monaten bis zum Erscheinen des Labels in den Geschäften und neun Jahre für Heizgeräte und Boiler mit einer Verfallsklausel von 13 Jahren.
Sobald alle A + -Labels vom Markt verschwunden sind, wird eine weitere Reskalierung durch einen Überschuss in den Top-Klassen, nämlich 30% in Klasse A oder 50% in Klasse A + B, ausgelöst. Zum Zeitpunkt der Rescaling sollen die beiden Top-Klassen leer gelassen werden, was eine zehnjährige Gültigkeitsdauer des Labels anstrebt.
- Produktdatenbank: Es wird ab Januar 2019 betrieben und es wird es den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten ermöglichen, die Kennzeichnungsanforderungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass die Effizienzberechnungen hinter dem Etikett den von den Herstellern erklärten entsprechen. Die öffentliche Datenbank konzentriert sich auf Benutzerfreundlichkeit und praktische Zwecke. Der Compliance-Teil der Datenbank ist abgegrenzt, um die Vertraulichkeit und Sicherheit sensibler Handelsdaten der Hersteller zu gewährleisten.
- delegierte Rechtsakte Das Hauptinstrument für das Neuskalierungsverfahren wird die Energiekennzeichnung sein, doch wurden bereits Durchführungsrechtsakte für die Datenbank und das Schutzklauselverfahren beschlossen. Joe Mizzi, maltesischer Minister für Energie und Wasserwirtschaft, erklärte: „Wir begrüßen diese Einigung sehr. Die neuen Vorschriften zur Energiekennzeichnung werden es den Verbrauchern erleichtern, beim Kauf elektrischer Haushaltsgeräte Energie zu sparen. Dies trägt zur Senkung des Energiebedarfs bei, einem der Ziele der Energieunion.“
Der Vorschlag zur Energieeffizienzkennzeichnung ist Teil der umfassenderen Strategie der Kommission für eine Energieunion.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 haben ein indikatives Ziel für mindestens 27% Anstieg der Energieeffizienz auf Unionsebene in 2030. Dieses Ziel wird von 2020 überprüft, um ein Unionsniveau von 30% zu erreichen.
Die Kommission hat ihren Vorschlag auf 15 Juli 2015 vorgelegt. Der TTE-Rat (Energie) hat ein allgemeines Konzept für den Vorschlag über 26 November 2015 angenommen.
Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat auf 6 Juli 2016 gewählt. Nach vier Trilogien haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung über 22 March 2017 erzielt.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag der Kommission über die 13 Juni 2017 angenommen.
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