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Aktualisierte Fischereimaßnahmen im Nordostatlantik: Grünes Licht von Vertretern der EU-Mitgliedstaaten

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Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten geben grünes Licht für eine Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Rates und des Parlaments über aktualisierte Fischereimaßnahmen im Gebiet der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC).

Nach der formellen Verabschiedung wird die Verordnung neue Regeln für die Bewirtschaftung, Erhaltung und Kontrolle des NEAFC-Gebiets sowie Kontrollmaßnahmen für bestimmte pelagische Arten im Nordostatlantik, die bei Konsultationen mit den Küstenstaaten vereinbart wurden, in EU-Recht umsetzen. Der Text wird außerdem alle NEAFC-Maßnahmen, die derzeit von verschiedenen Verordnungen abgedeckt werden, in einer einzigen Verordnung zusammenfassen.

Zahlreiche Mitgliedstaaten sind im NEAFC-Gebiet aktiv. Die Umsetzung dieser Fischereimaßnahmen ist daher wichtig und wird dazu beitragen, unsere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu optimieren und die Nachhaltigkeit des Fischereisektors im Nordostatlantik zu gewährleisten.
Hilde Crevits, belgische flämische Ministerin für Wohlfahrt, öffentliche Gesundheit und Familie und zuständig für Fischerei

Hauptelemente des Updates

Zu den neuen NEAFC-Maßnahmen, die durch die Verordnung umgesetzt werden sollen, gehören Änderungen zur Verbesserung der Kontrolle von Umladevorgängen auf See sowie Vorschriften für Abfälle von Schiffen und die Rückholung verlorener Ausrüstung.

Mit dem übergeordneten Ziel, die Nachhaltigkeit der Fischerei zu verbessern, 22-Arten wird zur Liste der Arten hinzugefügt, für die Das Wegwerfen von Fängen ist verboten, einschließlich Kabeljau, Seezunge und Scholle.

Um zu schützen gefährdete Meeresökosysteme, wie Tiefseekorallen und Schwämme, erweitert die Verordnung die Verbot des Grundfischens in bestimmten Bereichen bis Ende 2027.

Darüber hinaus umfasst die Verordnung die Umsetzung bestimmter Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit vier pelagische Fischereien im Nordostatlantik, nämlich Makrele, Stöcker, Blauer Wittling und Hering. Diese Maßnahmen wurden von der EU, den Färöern, Grönland, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich in Konsultationen mit den Küstenstaaten vereinbart.

Eine dieser Maßnahmen erfordert die Einsatz von Kamera- und Sensortechnik zur Überwachung in Anlande- und Verarbeitungsanlagen, wenn eine Anlandung 10 Tonnen übersteigt und mehr als 3 Tonnen dieser pelagischen Arten pro Jahr gewogen werden.

Nächste Schritte

Der Text wird nun einer rechtlichen und sprachlichen Prüfung unterzogen, bevor er vom Rat und dem Parlament offiziell angenommen und anschließend in Kraft getreten wird.

Hintergrund

Die NEAFC ist die regionale Fischereiorganisation, die für die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zuständig ist, die unter das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit im Nordostatlantik fallen. Die von der NEAFC ergriffenen Maßnahmen sind Bindung gegenüber seinen Vertragsparteien, einschließlich der EU, außer im Falle von Einsprüchen.

Am 30. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission (Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Kommissar Virginijus Sinkevičius) ihren Vorschlag, die neuesten NEAFC-Empfehlungen, die nicht bereits durch bestehende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind, in EU-Recht umzusetzen.

Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament auf technischer Ebene fanden im Januar und Februar 2024 statt und führten zu dem Text, der heute von den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten (AStV) gebilligt wurde. Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Dossier ist Francisco Guerreiro (Verts/ALE).

Endgültiger Kompromisstext

Vorschlag der Kommission

Internationale Fischereiabkommen (Hintergrundinformationen)

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