Europäische Kommission
NextGenerationEU: Italien beantragt die Überarbeitung seines Aufbau- und Resilienzplans und die Aufnahme eines REPowerEU-Kapitels
Italien hat bei der Kommission einen Antrag auf Änderung seines Aufbau- und Resilienzplans gestellt und möchte diesen auch um ein REPowerEU-Kapitel ergänzen.
Italiens vorgeschlagene Kapitel REPowerEU Dazu gehören verschiedene Reformen, Dazu gehören die Entwicklung erneuerbarer Energien, die Förderung grüner Kompetenzen im öffentlichen und privaten Sektor, die Bekämpfung umweltschädlicher Subventionen und die Verbesserung der Biomethanproduktion. Das Kapitel umfasst außerdem drei Hauptbereiche, die mehrere umfassen Investitionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verbesserung von Energienetzen, Energieeffizienz und strategischen Lieferketten.
Italien hat eine Überarbeitung vorgeschlagen 144 Investitionen und Reformen Die Ziele beziehen sich auf die sechs Themenbereiche des Plans (die sogenannten „Missionen“). Sie betreffen Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit, den ökologischen Wandel, nachhaltige Mobilität, Bildung und Forschung, Inklusion und Zusammenhalt sowie Gesundheit.
Der Antrag Italiens auf eine Planänderung basiert vor allem auf der Notwendigkeit, den jüngsten globalen Gegenwinden wie hoher Inflation und Lieferkettenengpässen Rechnung zu tragen.
Die Zuweisung neuer Zuschüsse an Italien im Rahmen des REPowerEU-Kapitels beträgt 2.76 Mrd. €. Italien hat keine Überweisung von Mitteln vorgeschlagen Brexit-Anpassungsreserve (BAR) zu seinem Wiederherstellungs- und Resilienzplan.
Die Kommission prüft nun, ob der geänderte Plan weiterhin die Bewertungskriterien der RRF-Verordnung erfüllt. Fällt die Bewertung positiv aus, legt sie einen Vorschlag für einen geänderten Durchführungsbeschluss des Rates vor, der die Änderungen am italienischen Plan berücksichtigt. Der Rat hat dann bis zu vier Wochen Zeit, die Bewertung der Kommission zu billigen.
Weitere Informationen zum Prozess bezüglich der REPowerEU-Kapitel und der Überarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne finden Sie hier F&A.
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