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Die Kommission genehmigt ein deutsches 500-Millionen-Euro-Programm zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Schienengüterverkehr

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein deutsches Programm in Höhe von 500 Mio. EUR zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Schienengüterverkehr genehmigt. Das Programm mit einem Jahresbudget von 100 Mio. EUR läuft bis Ende 2024. Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Im Rahmen des Programms werden zwei Arten von Projekten gefördert, nämlich (i) die Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien mittels Pilotprojekten und digitalen Testfällen sowie der Einsatz von Demonstratoren und (ii) die Markteinführung innovativer neuer Technologien.

Das Programm zielt darauf ab, die Verlagerung des Verkehrs vom Straßen- zum Schienenverkehr zu fördern, indem die Digitalisierung verbessert und die Logistikkapazitäten und die Interoperabilität des Schienengüterverkehrs verbessert werden, um ihn wettbewerbsfähiger zu machen. Nach Ansicht der Kommission ist das System erforderlich, um Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation neuer Technologien im Schienengüterverkehr zu schaffen. Es wurde auch die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme angesichts der erheblichen Investitionen, die für die Forschungsaktivitäten erforderlich sind, verhältnismäßig ist.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisenbahnen verbessern und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Umwelt- und Verkehrszielen der EU fördern wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme insbesondere mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Kommission von 2008 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.55353 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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