EU
Die Kommission genehmigt eine estnische Maßnahme in Höhe von 30 Mio. EUR zur Unterstützung von Nordica im Zusammenhang mit dem Ausbruch des # Coronavirus
Die Europäische Kommission hat eine 30-Millionen-Euro-Maßnahme Estlands zur Bereitstellung einer Kapitalerhöhung und eines zinsvergünstigten Darlehens für das staatliche Luftfahrtunternehmen Nordica Aviation Group AS (Nordica) genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Nordica hat Geschäftspartnerschaften mit großen Fluggesellschaften in Nord- und Osteuropa aufgebaut und spielt daher eine Schlüsselrolle bei der Konnektivität Estlands.
Nordica hat aufgrund der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Fluggastverkehrs aufgrund der zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erforderlichen Sofortmaßnahmen erhebliche Verluste erlitten. Dies wirkte sich negativ auf die Finanzlage des Unternehmens aus und Nordica sieht sich daher mit schwerwiegenden Liquiditätsproblemen sowie dem Risiko einer Insolvenz bis zum Jahresende konfrontiert. Die Kommission stellte fest, dass die von Estland angemeldete Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.
Es kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Nordica spielt eine Schlüsselrolle in der estnischen Wirtschaft und Konnektivität. Es ist der größte Arbeitgeber im nationalen Luftfahrtsektor. Das Unternehmen hat seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs, der den Luftfahrtsektor hart getroffen hat, erhebliche Verluste erlitten. Diese Maßnahme sieht sowohl eine Eigenkapitalzuführung als auch ein zinsvergünstigtes Darlehen vor und stellt sicher, dass Nordica con ihre Aktivitäten fortsetzt und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen begrenzt.“ Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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