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Coronavirus

Die Kommission genehmigt die Änderung und Verlängerung des dänischen Systems, um Unternehmen zu entschädigen, die besonders vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Dänemarks Pläne zur Verlängerung und Änderung einer bereits genehmigten Regelung zur Entschädigung besonders betroffener Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV, stehen. Die bestehende Regelung wurde am 8 April 2020.

Dänemark hat die folgenden Änderungen an diesem System mitgeteilt: (i) Unternehmen mit einem nachgewiesenen Umsatzrückgang von mehr als 35% aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus im Zeitraum vom 9. März bis 9. Juni 2020 haben nun Anspruch auf Unterstützung (anstelle von Einnahmen) Rückgang um mehr als 40% im Rahmen der zuvor genehmigten Maßnahme); (ii) das System wird nun auch öffentlichen Unternehmen zugänglich sein; (iii) der maximale Beihilfebetrag pro Unternehmen wird von 8 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht; und (iv) die Methode zur Bewertung einer möglichen Überkompensation für Unternehmen, die bereits 2019 Verluste gemacht haben, wird angepasst, um die Situation strukturell profitabler Unternehmen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die 2019 aufgrund besonderer Umstände Verluste machten, in den letzten Jahren jedoch generell profitabel waren.

Darüber hinaus wird die Laufzeit des Programms bis zum 8. Juli 2020 verlängert und das Budget um 3 Mrd. EUR erhöht, wodurch sich das Gesamtbudget der Maßnahme auf 8.4 Mrd. EUR beläuft. Schließlich verpflichteten sich die dänischen Behörden zu einer verstärkten Ex-post-Kontrolle auf der Grundlage von Nettoverlusten, um den tatsächlichen Schaden zu berechnen und eine Überkompensation zu vermeiden. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV, der es der Kommission ermöglicht, staatliche Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten zu genehmigen, um Unternehmen für die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse verursachten Schäden zu entschädigen wie der Ausbruch des Coronavirus.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57151 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Webseite.

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