EU
#StateAid: Kommission genehmigt Senkung der Offshore-Umlage für Elektro- und Bahnunternehmen in # Deutschland
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die deutschen Pläne zur Reduzierung der Offshore-Umlage für elektrointensive Nutzer und Eisenbahnen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Maßnahme wird zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Im Anschluss an eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wie von 2019 die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz werden über einen Offshore-Zuschlag (Offshore-Netzumlage) finanziert werden, die von den Stromverbrauchern bezahlt werden.
Das geänderte Energiewirtschaftsgesetz sieht auch für bestimmte elektrointensive industrielle Nutzer sowie für Eisenbahnunternehmen eine Ermäßigung dieser Offshore-Umlage vor. Die Kürzungen werden diesen Unternehmen einen Vorteil verschaffen, da sie ihre finanzielle Belastung im Vergleich zu anderen Unternehmen, die nicht von ihnen profitieren werden, verringern werden.
Diese Kürzungen bei Offshore-Aufschlägen wurden der Kommission zur Überprüfung nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen gemeldet. Die Kommission hat die Maßnahme nach ihren Leitlinien bewertet über staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie 2014-2020 und seine Richtlinien über staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen. Die Untersuchung ergab, dass
- Die Kürzungen beschränken sich auf Unternehmen, die in Sektoren tätig sind, die dem internationalen Handel ausgesetzt sind;
- In Bezug auf elektrointensive Nutzer sind die Kürzungen verhältnismäßig. Sie bieten eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage für die Unterstützung von Offshore-Windenergieanlagen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die dem internationalen Handel ausgesetzt sind, in Gefahr zu bringen;
- Bei den Eisenbahnunternehmen tragen die Kürzungen dazu bei, die Stromkosten des Eisenbahnsektors zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im Vergleich zu anderen umweltschädlicheren Verkehrsmitteln zu verbessern.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die deutschen Pläne zur Gewährung von Ermäßigungen für Offshore-Zuschläge an elektrointensive Nutzer und Eisenbahnen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, da sie zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt massiv zu verzerren Markt.
Hintergrund
Deutschland strebt an, die installierte Kapazität von Offshore-Windanlagen durch 6,500 und 2020 Megawatt von 15,000 auf 2030 Megawatt zu erhöhen. Zu diesem Zweck sieht das Energiewirtschaftsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Planung, den Bau und den Betrieb der Stromleitungen vor, die Offshore-Windanlagen an das Netz anschließen. Die Verbindungskosten, die zur Zeit über die allgemeinen Netzentgelte finanziert werden, werden in ein Zuschlagssystem, um die Finanzierung der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und KWK nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die KWK, die Mechanismen zur Ausrichtung übertragen werden -Act (KWKG).
Dementsprechend sind die Senkungen der Offshore-Umlage identisch mit den Kürzungen, die bestimmten Nutzern im Rahmen des EEG und des KWK-Gesetzes gewährt und zuvor von der Kommission genehmigt wurden (SA.38632, SA.42393, SA.43666 und SA.38728).
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird im Amtsblatt der Hilfe Registerzustand auf die Wettbewerb Website unter den Fallnummern SA.49416 (elektrointensive Nutzer) und SA.50395 (Eisenbahnunternehmen). Das State Aid Weekly e-News listet neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt der EU.
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