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Größere Rolle für #EIB zur Bewältigung der Migrationskrise
3.7 Mrd. € dieses Betrags sind für Projekte zu Migrationsfragen vorgesehen.
Weitere wichtige Änderungen:
- Das Mandat der EIB, Kredite an Nicht-EU-Länder zu vergeben, erhält ein viertes „hochrangiges“ Ziel, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen;
- die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung von Terrorismus und Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung werden gestärkt und;
- Das Finanzierungsziel der EIB zur Eindämmung des Klimawandels wurde erweitert
Weitere Informationen finden Sie im Verzeichnis Pressemitteilung nach der Abstimmung im Ausschuss.
Die Rechtsvorschriften über die EIB-Außenmittel wurden mit 487 zu 96 Stimmen bei 42 Enthaltungen (EU-Garantie für die EIB) und mit 506 zu 83 Stimmen bei 36 Enthaltungen (Garantiefonds für auswärtige Maßnahmen) angenommen.
Berichterstatterin Eider Gardiazabal Rubial (S&D, ES) sagte: „Mit dieser Abstimmung werden wir die Maßnahmen der EU im Ausland durch die EIB verbessern und unsere Investitionskapazität bis 32.3 auf 2020 Milliarden Euro erhöhen, mit besonderen Anstrengungen in den Mittelmeerländern und auf dem Balkan.“ . Wir haben sichergestellt, dass alle über dieses Programm finanzierten Initiativen dazu beitragen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen und damit die Ursachen der Migration zu beseitigen. „Zusätzlich haben wir den Anteil der klimawandelbezogenen Investitionen von 25 % auf 35 % erhöht, um dem Pariser Abkommen und unserem Engagement für die Entwicklungsländer zu entsprechen.
„Wir haben auch viel restriktivere Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eingeführt. Zu diesem Zweck muss die EIB einen Jahresbericht über die Umsetzung dieser Politik vorlegen, einschließlich eines länderbezogenen Berichts und einer Liste der Vermittler, mit denen sie zusammenarbeitet.“
Sie können sich die Berichte des Berichterstatters ansehen vollständige Plenarrede hier.
So funktioniert's
Die EU bietet eine Haushaltsgarantie für die Europäische Investitionsbank (EIB), mit einer Obergrenze von 30 Mrd. EUR (27 Mrd. EUR plus 3 Mrd. EUR Reserve) für „externe“ Operationen für den Zeitraum 2014-2020.
Die neuen Regeln werden die Reserven in Höhe von 3 Milliarden Euro freigeben. Davon sind bis zu 1.4 Milliarden Euro für Projekte der öffentlichen Hand zur Bekämpfung der Migrationsursachen vorgesehen. Darüber hinaus werden für diesen Zeitraum 2.3 Mrd. € für Kredite des privaten Sektors für migrationsbezogene Projekte bereitgestellt, die beispielsweise Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und sowohl das tägliche Leben als auch das Geschäftsumfeld verbessern, wobei die Obergrenze auf 32.3 Mrd.
Projekte außerhalb der EU machen rund 10 % der gesamten EIB-Darlehen aus.
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