Europäische Kommission
Internationale Justiz: Kommission begrüßt Einigung des Rates über den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen
Die Kommission begrüßt die vom Rat erzielte politische Einigung über den Vorschlag für den Beitritt der EU zu das Haager Urteilsübereinkommen, ein internationaler Vertrag, der die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen erleichtert. Justizkommissar Didier Reynders hilft: „Ich begrüße die politische Einigung der Mitgliedstaaten sehr. Der EU-Beitritt zum Haager Urteilsübereinkommen wird Rechtssicherheit bringen und Bürgern und Unternehmen Zeit und Geld sparen. Es wird den internationalen Handel und die internationalen Investitionen ankurbeln und letztendlich zu einer stärkeren wirtschaftlichen Erholung beitragen.“
Derzeit sehen sich EU-Bürger und Unternehmen, die die Anerkennung und Vollstreckung einer nationalen Entscheidung in einem Nicht-EU-Land wünschen, mit zahlreichen rechtlichen Problemen konfrontiert. Diese Rechtsunsicherheit sowie die damit verbundenen Kosten halten EU-Unternehmen und Bürger davon ab, Ansprüche geltend zu machen oder internationale Geschäfte zu tätigen. Das im Juli 2019 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen bietet einen umfassenden Rechtsrahmen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Durch den Beitritt zum Übereinkommen wird sichergestellt, dass Entscheidungen eines Gerichts in der EU zugunsten von EU-Unternehmen und -Bürgern in Ländern außerhalb der EU vollstreckt werden, sofern sie Vertragsparteien des Übereinkommens sind.
Dies bedeutet auch, dass Entscheidungen von Gerichten außerhalb der EU, die EU-Unternehmen und Bürger betreffen, in der EU vollstreckt werden können, sofern sie den grundlegenden Prinzipien unserer Gesetze entsprechen. Nach der politischen Einigung muss das Europäische Parlament vor der förmlichen Annahme durch den Rat seine Zustimmung geben. Weitere Informationen zur Internationalen Zusammenarbeit im Bereich Ziviljustiz sind verfügbar hier.
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