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#Brexit: Rat (Artikel 50) verabschiedet Verhandlungsrichtlinien zur Übergangszeit

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Der im EU-27-Format tagende Rat verabschiedete ergänzende Verhandlungsrichtlinien für die Brexit-Verhandlungen, in denen die Position der EU-27 zu einer Übergangsfrist konkretisiert wird. Diese Verhandlungsdirektiven geben der Kommission als Verhandlungsführerin der EU den Auftrag, Gespräche mit dem Vereinigten Königreich in dieser Angelegenheit aufzunehmen.

„Die EU-Minister haben der Kommission ein klares Mandat für die Art der Übergangszeit erteilt, die wir uns vorstellen: vollständige Anwendung des EU-Besitzstands im Vereinigten Königreich und keine Beteiligung an den EU-Institutionen und Entscheidungsprozessen. Die 27 haben den Text zügig angenommen.“ „Wir hoffen, dass auch mit dem Vereinigten Königreich hierüber schnell eine Einigung erzielt werden kann“, sagte die stellvertretende bulgarische Ministerpräsidentin Ekaterina Zaharieva.

Dauer der Übergangsfrist

In den Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 15. Dezember 2017 heißt es, dass Übergangsregelungen klar definiert und zeitlich genau begrenzt sein müssen. Das in den Verhandlungsdirektiven vorgeschlagene Enddatum für den Übergangszeitraum ist 31 Dezember 2020.

Anwendung des EU-Besitzstands

Nach dem Standpunkt der EU gilt während der Übergangszeit weiterhin der gesamte EU-Besitzstand für das Vereinigte Königreich, als wäre es ein Mitgliedstaat. Änderungen des Besitzstands, die in diesem Zeitraum von EU-Institutionen, -Einrichtungen, -Ämtern und -Agenturen angenommen wurden, würden auch im Vereinigten Königreich gelten.

Es gelten auch alle bestehenden Regulierungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der EU, einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Was den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betrifft, in dem das Vereinigte Königreich das Recht hat, sich für einzelne Rechtsvorschriften zu entscheiden bzw. diese abzulehnen, gelten die aktuellen Regeln für während des Übergangs angenommene Gesetze, an die das Vereinigte Königreich vor seinem Austritt gebunden war. Allerdings wird es dem Vereinigten Königreich nicht länger gestattet sein, sich für neue Maßnahmen in diesem Bereich zu entscheiden, mit Ausnahme derjenigen, die die Maßnahmen ändern, ersetzen oder darauf aufbauen, an die es vor seinem Austritt gebunden war.

Handelspolitik und internationale Abkommen

Während des Übergangszeitraums bleibt das Vereinigte Königreich an die Verpflichtungen gebunden, die sich aus den von der EU geschlossenen Abkommen ergeben, während es sich nicht mehr an den durch diese Abkommen geschaffenen Gremien beteiligen wird.

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Da das Vereinigte Königreich während des Übergangs weiterhin an der Zollunion und dem Binnenmarkt (mit allen vier Freiheiten) teilnehmen wird, muss es weiterhin die EU-Handelspolitik einhalten, EU-Zolltarife anwenden, EU-Zölle erheben und sicherstellen Alle EU-Kontrollen werden an der Grenze durchgeführt. Dies impliziert auch, dass das Vereinigte Königreich während dieses Zeitraums in seinen Zuständigkeitsbereichen des EU-Rechts nicht durch internationale Vereinbarungen gebunden sein wird, es sei denn, es wurde von der EU dazu ermächtigt.

EU-Institutionen und -Einrichtungen

Das Vereinigte Königreich wird sich als bereits Drittstaat nicht mehr an den Institutionen und der Entscheidungsfindung der EU beteiligen.

Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr an Sitzungen von Expertengruppen, Ausschüssen der Kommission oder anderen ähnlichen Einrichtungen teilnehmen, in denen Mitgliedstaaten vertreten sind. In Ausnahmefällen und im Einzelfall könnte das Vereinigte Königreich jedoch zu einer dieser Sitzungen ohne Stimmrecht eingeladen werden.

Im Hinblick auf die Festlegung der Fangmöglichkeiten (zulässige Gesamtfangmengen) während des Übergangszeitraums sind spezifische Konsultationen unter vollständiger Einhaltung des EU-Besitzstands vorgesehen.

Verhandlungsrichtlinien zur Übergangszeit

Statements

Brexit – Zeitleiste und Hintergrundinformationen

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