EU
#StateAid: Kommission verklagt Irland vor Gericht wegen Nichteinhaltung der illegalen Steuererstattungen von #Apple im Wert von bis zu € 13 Milliarden
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil es die in einer Kommissionsentscheidung vorgeschriebenen rechtswidrigen Beihilfen von Apple in Höhe von bis zu 13 Mrd. EUR nicht zurückgefordert hat.
Die Entscheidung der Kommission vom 30 August 2016 kam zu dem Schluss, dass Irlands Steuervorteile für Apple nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen illegal waren, da Apple damit wesentlich weniger Steuern zahlen konnte als andere Unternehmen. Grundsätzlich verlangen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, dass illegale staatliche Beihilfen zurückgefordert werden, um die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen.
Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Irland muss illegale staatliche Beihilfen von Apple in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro zurückfordern. Mehr als ein Jahr nach der Annahme dieser Entscheidung durch die Kommission hat Irland das Geld jedoch immer noch nicht zurückgefordert Wir verstehen natürlich, dass die Erholung in bestimmten Fällen komplexer sein kann als in anderen, und wir sind immer bereit zu helfen. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch ausreichende Fortschritte erzielen, um den Wettbewerb wiederherzustellen. Deshalb haben wir uns heute entschlossen, darauf hinzuweisen Irland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtumsetzung unserer Entscheidung. "
Die Frist für die Umsetzung der Entscheidung der Kommission zur steuerlichen Behandlung durch Apple durch Irland endete am 3. Januar 2017 gemäß den Standardverfahren, dh vier Monate nach der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung der Kommission. Bis zur Rückforderung der illegalen Hilfe profitiert das betreffende Unternehmen weiterhin von einem illegalen Vorteil, weshalb die Rückforderung so schnell wie möglich erfolgen muss.
Heute, mehr als ein Jahr nach der Entscheidung der Kommission, hat Irland immer noch keine der illegalen Beihilfen zurückgefordert. Obwohl Irland Fortschritte bei der Berechnung des genauen Betrags der an Apple gewährten illegalen Hilfe erzielt hat, plant es, diese Arbeiten frühestens im März 2018 abzuschließen.
Die Kommission hat daher beschlossen, Irland wegen Nichtumsetzung der Kommissionsentscheidung gemäß Artikel 108 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor dem Gerichtshof zu verklagen.
Hintergrund
Irland hat gegen die Entscheidung der Kommission vom August 2016 beim Gerichtshof Berufung eingelegt. Mit solchen Nichtigkeitsklagen gegen Entscheidungen der Kommission wird die Verpflichtung eines Mitgliedstaats zur Rückforderung illegaler Hilfe (Artikel 278 AEUV) nicht aufgehoben, sondern der eingezogene Betrag kann beispielsweise bis zum Ergebnis des EU-Gerichtsverfahrens auf ein Treuhandkonto überwiesen werden.
Außerdem müssen die Mitgliedstaaten illegale staatliche Beihilfen noch innerhalb der in der Kommissionsentscheidung gesetzten Frist zurückfordern, die in der Regel vier Monate beträgt. Artikel 16 (3) der Verordnung 2015 / 1589 und Rückforderungsbekanntmachung der Kommission (sehen Pressemitteilung) sehen vor, dass die Mitgliedstaaten die Beihilfe unverzüglich und wirksam vom Begünstigten zurückfordern.
Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückforderungsentscheidung nicht umsetzt, kann die Kommission den Gerichtshof gemäß Artikel 108 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anrufen, der es der Kommission ermöglicht, Fälle direkt anzusprechen den Gerichtshof wegen Verstößen gegen die EU-Beihilfevorschriften.
Kommt ein Mitgliedstaat dem Urteil nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof auffordern, ein Zwangsgeld nach Artikel 260 AEUV zu verhängen.
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