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EU-weite Sicherheitsgenehmigung

Abgeordnete schlagen neue Regeln für die Spielzeugsicherheit vor

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Die Abgeordneten wollen sicherstellen, dass auf dem EU-Markt verkaufte Spielzeuge keine Risiken für Kinder darstellen, Wirtschaft.

Das Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz abgestimmt auf a Bericht über die Sicherheit von Kinderspielzeug am 9. Dezember. Sie enthält Vorschläge zur Stärkung der geltenden Rechtsvorschriften und zur Gewährleistung, dass auf dem EU-Markt verkauftes Spielzeug, einschließlich aus anderen Ländern importierter Spielzeuge, sicher und nachhaltig ist. Über den Bericht soll während der Plenarsitzung im Januar 2022 abgestimmt werden.

Warum die aktuellen Regeln aktualisiert werden müssen

Das Spielzeugsicherheitsrichtlinie wurde 2009 verabschiedet. Es legt Sicherheitsanforderungen für Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren fest und enthält Vorschriften zu chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren.

Die Richtlinie enthält Bestimmungen für Hersteller, Importeure, Händler von in der EU verkauftem Spielzeug und für die nationale Marktüberwachung, um den freien Verkehr von Spielzeug zu gewährleisten, das für ihre jungen Benutzer kein Risiko darstellt.

Die Europäische Kommission 2020-Evaluierungsbericht kam zu dem Schluss, dass die Richtlinie noch immer Mängel aufweist, die hauptsächlich mit der Verwirklichung der Gesundheits- und Sicherheitsziele zusammenhängen. Verbraucherschutz des Parlaments Bericht des Ausschusses kommt zu dem Schluss, dass eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist, um diese Aspekte zu verbessern.

Kinder als besonders schutzbedürftige Verbraucher im zarten Alter sollten während ihrer Spielzeit den höchstmöglichen Schutz genießen. […] Die Gesundheit und Sicherheit von Kindern sind nicht verhandelbar und sollten im Interesse der gesamten Gesellschaft liegen.

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Brando Benifei (S&D, Italien). Berichterstatter für den Bericht über die Umsetzung der Spielzeugrichtlinie.

Bessere Marktüberwachung

Um sicherzustellen, dass nur sichere und konforme Spielzeuge auf dem EU-Markt zirkulieren, fordert der Bericht eine Verbesserung der Marktüberwachungsaktivitäten der Mitgliedstaaten. Dazu gehören das Testen von Spielzeug auf dem Markt und die Überprüfung der Herstellerdokumentation im Hinblick auf die Rücknahme unsicherer Spielzeuge und das Vorgehen gegen die Verantwortlichen für das Inverkehrbringen. Online-Marktplätze sollten auch sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen verkauften Produkte den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Strengere Anforderungen an chemische Stoffe

In der aktuellen Gesetzgebung gelten spezifische Grenzwerte für Chemikalien nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Die Grenzwerte für potenziell gefährliche Stoffe wie Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe werden als zu hoch eingeschätzt. Die Richtlinie sieht auch bestimmte Ausnahmen vom Verbot von Chemikalien vor, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind.

Der Ausschussbericht fordert die Beseitigung dieser Mängel durch die Festlegung strengerer Compliance-Anforderungen und die Konsolidierung aller geltenden Chemikaliengrenzwerte. Die neuen Rechtsvorschriften sollten in der Lage sein, sich schnell und wirksam an neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen, die das Auftreten bisher unbekannter Risiken durch Spielzeug erkennen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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