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Coronavirus-Varianten: Die Kommission fordert eine Begrenzung der wesentlichen Reisen aus Indien

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Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Reise aus Indien vorübergehend weiter einzuschränken, um die Verbreitung der erstmals in Indien festgestellten Variante B.1.617.2 zu begrenzen. Dies folgt einem Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation vom 10. Mai, die Klassifizierung dieser Variante von „interessierende Variante“ in „betroffene Variante“ zu ändern. Es ist wichtig, die Kategorien von Reisenden, die aus wesentlichen Gründen aus Indien einreisen können, auf das strikte Minimum zu beschränken und diejenigen, die noch aus Indien einreisen dürfen, strengen Test- und Quarantäneregelungen zu unterziehen. Um eine vollständig koordinierte und effiziente Reaktion auf diese Variante zu gewährleisten und die sich verschlechternde Gesundheitssituation in Indien zu berücksichtigen, schlug die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten bei nicht wesentlichen Reisen aus Indien eine „Notbremse“ anwenden. Am 3. Mai hatte die Kommission vorgeschlage der Empfehlung des Rates über Beschränkungen für nicht wesentliche Fahrten einen „Notbremsmechanismus“ hinzuzufügen. Die Beschränkungen sollten Personen, die aus zwingenden Gründen reisen, wie z. B. zwingende familiäre Gründe, Personen, die internationalen Schutz benötigen, oder aus anderen humanitären Gründen nicht betroffen sein. EU-Bürger und langfristig Aufenthaltsberechtigte sowie deren Familienangehörige sollen weiterhin nach Europa reisen können. Für diese Reisenden fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche gesundheitsbezogene Maßnahmen wie strenge Tests und Quarantäneregelungen anzuwenden. Eine vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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