Economy
Mehr als eine Million unterzeichnen die Europäische Bürgerinitiative „Stop #Glyphosat“.
Mehr als eine Million europäische Bürger haben die Europäische Kommission aufgefordert, den Mitgliedstaaten ein Verbot von Glyphosat vorzuschlagen, das Genehmigungsverfahren für Pestizide zu reformieren und EU-weit verbindliche Reduktionsziele für den Pestizideinsatz festzulegen.
Die Gruppe will glyphosatbasierte Herbizide verbieten, deren Einsatz ihrer Meinung nach mit Krebs beim Menschen in Verbindung gebracht wird und zur Zerstörung von Ökosystemen geführt hat. Sie will sicherstellen, dass die wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden für die EU-Zulassung ausschließlich auf veröffentlichten Studien basiert, die von Behörden und nicht von der Pestizidindustrie in Auftrag gegeben werden. Die Gruppe will außerdem EU-weit verbindliche Reduktionsziele für den Pestizideinsatz festlegen, um eine „pestizidfreie Zukunft“ zu erreichen.
Das Ziel einer pestizidfreien Zukunft ist unrealistisch. Gentechnisch veränderte Pflanzen und neue Anbaumethoden können den Bedarf an Pestiziden zwar reduzieren, werden aber deren Rolle bei der Verbesserung der Produktion zur Versorgung einer wachsenden Bevölkerung wahrscheinlich nicht ersetzen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erkennt an, dass Biotechnologie die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen erfüllt. Organisationen wie Greenpeace, die diese Initiative unterstützen, lehnen jedoch ebenfalls GVO ab und stehen biotechnologischen Lösungen entschieden ablehnend gegenüber.
Die Europäische Kommission hat die Petition am Freitag (6. Oktober) offiziell erhalten. Es handelt sich um die vierte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Bisher gingen insgesamt 4 Unterstützungsbekundungen aus 1,070,865 Mitgliedstaaten ein, die von den nationalen Behörden geprüft und bestätigt wurden.
Die Europäische Kommission wird nun die Organisatoren innerhalb der nächsten drei Monate einladen, ihre Ideen ausführlicher vorzustellen. Im Europäischen Parlament wird eine öffentliche Anhörung stattfinden, bei der alle Beteiligten ihre Ansichten darlegen können. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob sie durch einen Gesetzesvorschlag tätig wird, auf andere Weise tätig wird, um die Ziele der Initiative zu erreichen, oder überhaupt nicht tätig wird ; Alle drei Optionen sind nach dem Vertrag der Europäischen Union möglich.
Nach Anhörung der Interessenträger wird die Kommission eine Mitteilung mit ihren Überlegungen vorlegen. Die Europäische Bürgerinitiative soll den Bürgerinnen und Bürgern eine stärkere direkte Stimme geben und ihnen ermöglichen, an der Gestaltung von EU-Recht und -Politik mitzuwirken.
Die Kommission hat vor Kurzem einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Bürgerinitiative vorgelegt, um das Instrument den Bürgern noch leichter zugänglich zu machen und seine breitere Nutzung zu fördern.
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