Economy
Der Europäische Rat möchte, dass sich der EU-Haushalt 2018 auf Wachstum, Arbeitsplätze, Sicherheit und den Umgang mit Migration konzentriert
Der Rat möchte den Schwerpunkt des EU-Haushalts 2018 auf Wachstum, Beschäftigung, Sicherheit und die Bewältigung der Migration legen, gleichzeitig aber auch genügend finanziellen Spielraum für unvorhergesehene Bedarfe offen halten. Die Einzelheiten sind im Standpunkt des Rates vom 4. September 2017 dargelegt.
Der Rat möchte, dass mehr als 122.5 Milliarden Euro (fast 85 % der Gesamtzahlungen) zur Ankurbelung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen verwendet werden. Weitere wichtige Prioritäten sind die Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürger und die Bewältigung der Migrationskrise.
Insgesamt sieht der Rat 158.9 Milliarden Euro an Verpflichtungen und 144.4 Milliarden Euro an Zahlungen vor. Dies ist eine Steigerung von 0.6 % bzw. 7.4 % im Vergleich zum EU-Haushalt 2017. Der deutliche Anstieg der Zahlungen spiegelt die Tatsache wider, dass sich die Programme 2014–2020 in einem fortgeschrittenen Umsetzungsstadium befinden werden.
Der Rat billigte außerdem zwei Vorschläge, die darauf abzielen, aus dem EU-Haushalt 2017 Hilfe für junge Arbeitslose sowie für die italienischen Regionen zu leisten, die 2016 von einer Erdbebenserie betroffen waren.
Der Rat ist der Auffassung, dass sein Haushaltsplan für das kommende Jahr ausreichende Mittel zur Unterstützung der Umsetzung der politischen Prioritäten der Union bietet und durch die Erhöhung der Flexibilitätspuffer im Haushalt die Haushaltslage der EU erheblich stärkt.
Märt Kivine, estnischer stellvertretender Finanzminister und Chefunterhändler für den Haushalt 2018
Die Beschlüsse des Rates bestätigen die Ergebnisse der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter vom 12. Juli. Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung.
Nächste Schritte
Nimmt das Europäische Parlament bis zum 26. Oktober Abänderungen an der Position des Rates an, beginnt am 31. Oktober 2017 eine dreiwöchige Vermittlungsphase. Ziel der Vermittlung ist es, bis zum 20. November 2017 eine gemeinsame Position beider Institutionen zum Haushalt des nächsten Jahres zu erreichen.
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