Einwanderung
Europäische Bürgerinitiative: Die Kommission beschließt, eine neue Initiative zu registrieren, die Asyl- und Migrationsreformen fordert
Die Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Eine würdevolle Aufnahme von Migranten in Europa gewährleisten“ zu registrieren.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ein neues System für die freiwillige Verteilung von Asylbewerbern in der gesamten EU zu entwickeln und gleichzeitig eine wirksame Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie fordern auch verbindliche Aufnahmestandards, die Asylsuchenden EU-weit menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren, beispielsweise in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Unterkunft, Bildung und Arbeit.
Die Registrierungsentscheidung ist rechtlicher Natur. Sie greift weder den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen wird, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält.
Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, hält die Kommission sie für rechtlich zulässig. Die Kommission hat den Vorschlag zu diesem Zeitpunkt noch nicht inhaltlich analysiert.
Der Inhalt der Initiative drückt nur die Ansichten der Organisatorengruppe aus und kann in keiner Weise als Ansicht der Kommission angesehen werden.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Anmeldung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Die Kommission kann beschließen, den Antrag weiterzuleiten oder nicht, und muss ihre Begründung erläutern.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Agenda-Setting-Instrument in den Händen der Bürger eingeführt. Sie wurde offiziell im April 2012 ins Leben gerufen. Nach der formellen Registrierung ermöglicht eine Europäische Bürgerinitiative einer Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission aufzufordern, Rechtsakte in Bereichen vorzuschlagen, in denen sie tätig werden kann. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: (1) die vorgeschlagene Maßnahme liegt nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens der Befugnisse der Kommission, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) sie ist nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös und (3) sie ist es nicht offensichtlich gegen die Werte der Union verstößt.
Seit Beginn der EBI sind bei der Kommission 125 Anträge auf Gründung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 98 zulässig waren und sich somit für eine Registrierung qualifizierten. Die heutige Entscheidung ist die zweite Initiative, die in diesem Jahr registriert wurde.
Mehr Infos
'Gewährleistung einer würdevollen Aufnahme von Migranten in Europa“
ECIs sammeln derzeit Unterschriften
Forum der Europäischen Bürgerinitiative
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