Vernetzen Sie sich mit uns

EU

Das Parlament lehnt die Patentierung von Pflanzen ab, die auf natürliche Weise gezüchtet wurden

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Das Europäische Parlament hat seine Ablehnung der Patentierung von Pflanzen aus natürlichen Verfahren wiederholt. Aber was macht es überhaupt zu einem Problem?

Auf 19 September Die Abgeordneten haben für eine Entschließung gestimmt Die Angabe, dass Pflanzen, die durch konventionelle Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion gewonnen werden, nicht patentierbar werden dürfen.

Sie befürchten, dass das Patentieren natürlicher Pflanzensorten das Züchtungsmaterial in den Händen einiger mächtiger multinationaler Unternehmen konzentrieren würde. Der daraus resultierende Verlust an genetischer Vielfalt könnte wiederum die Ernährungssicherheit gefährden und die Lebensmittelpreise erhöhen.

Hintergrund

Hinter der Kontroverse stehen zwei Fälle, in denen das Europäische Patentamt (EPA) Patente für eine faltige Tomate mit reduziertem Wassergehalt und eine Brokkolisorte erteilt hat, die das Krebsrisiko verringern könnten. Diese Pflanzen wurden durch Kreuzung und Selektion ohne genetische Manipulation erzeugt.

Nach einem Parlament Auflösung in 2015 und Kommission Intervention In 2016 werden die Fälle in der letzten Instanz der Beschwerde des EPA erörtert. Die Frist für die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen endet am 1 Oktober.

Patente
  • Patente sind eine Form des geistigen Eigentums, die dem Inhaber das Recht einräumt, andere daran zu hindern, ihre Erfindung zu machen, zu verwenden oder zu verkaufen. Sie sind ein Instrument, um Investitionen in Innovation zu fördern.
  • Patentierbare Erfindungen müssen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.
  • Das Europäische Patentübereinkommen sieht eine Ausnahme von der Patentierbarkeit für „pflanzliche oder tierische Sorten oder im Wesentlichen biologische Verfahren zur Erzeugung von Pflanzen oder Tieren“ vor.
  • Die Ausnahme schließt jedoch mikrobiologische Prozesse und deren Endprodukte aus. Die Kontroverse um die Patentierbarkeit natürlich gewonnener Pflanzensorten ergibt sich aus den unterschiedlichen Auslegungen dieser Ausnahme.

Die Züchterfreistellung

Ziel der Pflanzenzüchtung ist es, neue, widerstandsfähigere, produktivere und qualitativ hochwertigere Pflanzensorten zu schaffen. Innovationen auf diesem Gebiet sind unerlässlich, um eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion zu angemessenen Preisen zu gewährleisten, insbesondere angesichts der sich ändernden Umweltbedingungen, die durch den Klimawandel verursacht werden.

Werbung

Traditionell konnten Züchter ihre Pflanzensorten durch schützen Sortenschutz (PVR). Der Hauptunterschied zur Patentierung besteht darin, dass die PVR andere Landwirte nicht davon abhalten würde, geschützte Sorten für die weitere Züchtung und Entwicklung neuer Sorten zu verwenden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending