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Dänemark

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei Unterstützungsmaßnahmen für #RenewableEnergy in #Denmark

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen drei Regelungen zur Unterstützung der Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Dänemark in den Jahren 2018 und 2019 genehmigt: (i) eine Ausschreibung mit mehreren Technologien für Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen und Solaranlagen mit einem Budget von 842 Mio. DKK (112 Mio. €). Die Begünstigten der Beihilfe werden anhand von zwei Ausschreibungen ausgewählt, die 2018 und 2019 organisiert werden, wobei die verschiedenen Technologien miteinander konkurrieren. (ii) ein Hilfsprogramm für Onshore-Windkraftanlagen für Test- und Demonstrationsprojekte außerhalb der beiden nationalen Testzentren für große Windkraftanlagen mit einem erwarteten Budget von 200 Mio. DKK (27 Mio. EUR); und (iii) ein Übergangshilfesystem für Onshore-Windkraftanlagen mit einem Budget von 40 Mio. DKK (5 Mio. EUR). Die Beihilfe für die drei Systeme wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt des Netzanschlusses gewährt. Die erneuerbaren Förderprogramme werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Die Kommission bewertete alle drei Systeme im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die der Kommission 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie. Sie stellte fest, dass die drei dänischen Regelungen die Entwicklung von Offshore- und Onshore-Wind- und Solartechnologien im Einklang mit den Anforderungen der Leitlinien fördern werden. Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar in EN, FR, DE,
DA.

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