Der niederländische Ratsvorsitz hatte Wirtschaft und Menschenrechte als eine der wichtigsten Prioritäten für sein Mandat festgelegt. Die Schlussfolgerungen spiegeln den niederländischen Ratsvorsitz und die Erkenntnis der EU-Mitgliedstaaten wider, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechte achten und für Verstöße verantwortlich sind, unzureichend sind.

Wir wissen die besonderen Verpflichtungen zu Transparenz, unternehmerischer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte und Zugang zu Rechtsmitteln zu schätzen. Außerdem wird auf die Annahme von Aktionsplänen auf nationaler und europäischer Ebene, auf das Lernen durch Fachkollegen und auf die Notwendigkeit geachtet, eine bessere politische Kohärenz sicherzustellen, auch im Hinblick auf die externen Aktivitäten der EU.

Der Verweis in den Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit eines besseren Zugangs der Opfer von Unternehmensmissbrauch zur Justiz sollte der Ausgangspunkt für einen viel ehrgeizigeren Fahrplan für die EU und die Mitgliedstaaten sein, um die rechtlichen und praktischen Hindernisse für die Opfer zu beseitigen.

Die Dringlichkeit von Maßnahmen in diesem Bereich wurde kürzlich in der Ergebnis der EU Roadmap Business and Human Rights Conference, die von der niederländischen Regierung und zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam auf 11 organisiert wurde. Mai 2016. Während sowohl der Europarat jüngste Empfehlung zu Menschenrechten und Wirtschaft und für UN-Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte haben auch dieses hervorstechende Thema anerkannt.

„Freiwillige Kodizes allein machen Unternehmen nicht rechenschaftspflichtig. Regierungsinterventionen sind in einem so wichtigen Bereich wie dem Zugang zur Justiz unerlässlich “, sagte Filip Gregor, Mitglied der ECCJ-Lenkungsgruppe. In den Schlussfolgerungen wird die Europäische Kommission aufgefordert, sich mit dem Thema des Zugangs zu Rechtsmitteln auf Gesetzgebungsebene zu befassen. Dies ist nicht nur wichtig, sondern auch dringend, wenn wir Opfern von Missbrauch auf der ganzen Welt Gerechtigkeit verschaffen wollen. “

Neben der Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zu Rechtsbehelfen sollten die EU und die Mitgliedstaaten auch Rechtsvorschriften erlassen, die vorschreiben und überwachen, dass Unternehmen die Menschenrechte während ihrer gesamten weltweiten Geschäftstätigkeit achten und die Einhaltung der Menschenrechtsbestimmungen sorgfältig prüfen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

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In diesem Zusammenhang ist die letzte Woche erzielte politische Einigung über die EU-Verordnung über Konfliktmineralien ein erster begrenzter Schritt in die richtige RichtungLeider befreit es die überwiegende Mehrheit der mit Mineralien handelnden EU-Unternehmen von der Verpflichtung, bei der Einfuhr von Mineralien aus Risikogebieten und Konfliktgebieten die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Die zweijährige Überprüfungsklausel wird daher von wesentlicher Bedeutung sein, um den tatsächlichen Nutzen für Bevölkerungsgruppen zu bewerten, die in der Nähe von Bergbaugebieten unter Missbrauch leiden, und um ihren Geltungsbereich zu stärken.

Eine engere Verbindung zwischen der Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und den UNGP, wie in den Schlussfolgerungen des Rates vorgeschlagen, ist zu begrüßen, aber nicht ausreichend für sich. Freiwillige und unverbindliche Initiativen müssen durch solide Rechenschaftsmechanismen und verbindliche Regeln für alle unterstützt werden.

In den Schlussfolgerungen wird auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den internationalen Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Die EU sollte dies in Maßnahmen umsetzen, indem sie konstruktiv am UN-Prozess teilnimmt, um ein rechtsverbindliches Instrument für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln und den globalen Menschenrechtsschutz und die unternehmerische Verantwortung zu verbessern.

"Abgesehen von jeder Erklärung guter Absichten und Versprechungen, Verbesserungen anzustreben, brauchen wir ehrgeizige Maßnahmen, die zu effektiven Ergebnissen führen", schloss Gregorst Jahrhundert müssen Unternehmen verantwortlich und rechenschaftspflichtig sein. Die Mitgliedstaaten und die EU sind verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, unter denen dies Realität wird, und die Kräfte auszugleichen, die einen Wettlauf nach unten treiben. “